Nutzung des Urheberrechts
Gesetzentwurf: SPD will Urheberrecht in engen Grenzen zulassen
Wissenschaftsorganisationen hätten davor gewarnt, dass sich die wiederholte Befristung dieser Bestimmung negativ auf den "Ausbau netzgestützter Lehr- und Forschungsstrukturen" auswirke
(06.07.12) - Die Nutzung des Urheberrechts soll nach dem Willen der SPD in engen Grenzen etwa für Unterricht und Forschung möglich sein. Eine Richtlinie "Urheberrecht in der Informationsgesellschaft" (2001/29/EG) soll in Kraft treten; Übergangsregelungen sollen zum Jahresende wegfallen, fordert die Fraktion (17/10087).
Die großen deutschen Wissenschaftsorganisationen hätten davor gewarnt, dass sich die wiederholte Befristung dieser Bestimmung negativ auf den "Ausbau netzgestützter Lehr- und Forschungsstrukturen" auswirke. Auch sei darauf hingewiesen worden, dass ohne die Vorgaben des Gesetzgebers ältere Literatur nur in einem sehr geringen Umfang auf elektronischen Lehr- und Forschungsplattformen zur Verfügung gestellt werden könnte.
Der Gesetzgeber hätte so restriktiv formuliert, um den berechtigten Interessen der Rechteinhaber und hierbei insbesondere der wissenschaftlichen Verlage Rechnung zu tragen, erklären die Sozialdemokraten. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.