Erforderlichkeit von zusätzlicher Altersvorsorge
Gesetzentwurf: Bundesrat will Rechtsklarheit bei der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge
In der Praxis habe sich jedoch gezeigt, dass es Unklarheiten hinsichtlich des rechtlich zulässigen Umfangs der Auskunftserteilung gebe
(10.07.12) - Der Bundesrat möchte klarstellen, dass Gegenstand der Auskunftserteilung zur staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge auch eine einzelfallbezogene produkt- und anbieterneutrale Beratung sein kann. Wie aus einem Gesetzentwurf (17/10147), der dem Bundestag vorliegt, hervorgeht, soll § 15 Absatz 4 SGB I entsprechend geändert werden.
Darin wird der Vorlage zufolge sichergestellt, dass den Auskunftssuchenden Kenntnisse vermittelt werden, die sie für eine entsprechende eigenverantwortliche Entscheidung zum Aufbau einer geförderten zusätzlichen Altersvorsorge benötigen.
In der Praxis habe sich jedoch gezeigt, dass es Unklarheiten hinsichtlich des rechtlich zulässigen Umfangs der Auskunftserteilung gebe, heißt es in dem Gesetzentwurf. Das gelte insbesondere für Auskünfte, die einzelne Träger der gesetzlichen Rentenversicherung an Auskunftssuchende nach Ermittlung der jeweiligen künftigen gesetzlichen Rente und der jeweiligen Einkommens- und Vermögenslage erteilen.
Da derartige Ermittlungen jedoch entscheidend seien für die Feststellung der Erforderlichkeit von zusätzlicher Altersvorsorge im Einzelfall, müsse eine eindeutige Regelung Rechtsklarheit schaffen, heißt es zur Begründung. (Deutscher Bundesrat: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".
-
Außenwirtschaftsgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.
-
Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
-
CO2-Emissionen reduzieren
Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.
-
Nutzung von Mobilitätsdaten
Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.