Erforderlichkeit von zusätzlicher Altersvorsorge
Gesetzentwurf: Bundesrat will Rechtsklarheit bei der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge
In der Praxis habe sich jedoch gezeigt, dass es Unklarheiten hinsichtlich des rechtlich zulässigen Umfangs der Auskunftserteilung gebe
(10.07.12) - Der Bundesrat möchte klarstellen, dass Gegenstand der Auskunftserteilung zur staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge auch eine einzelfallbezogene produkt- und anbieterneutrale Beratung sein kann. Wie aus einem Gesetzentwurf (17/10147), der dem Bundestag vorliegt, hervorgeht, soll § 15 Absatz 4 SGB I entsprechend geändert werden.
Darin wird der Vorlage zufolge sichergestellt, dass den Auskunftssuchenden Kenntnisse vermittelt werden, die sie für eine entsprechende eigenverantwortliche Entscheidung zum Aufbau einer geförderten zusätzlichen Altersvorsorge benötigen.
In der Praxis habe sich jedoch gezeigt, dass es Unklarheiten hinsichtlich des rechtlich zulässigen Umfangs der Auskunftserteilung gebe, heißt es in dem Gesetzentwurf. Das gelte insbesondere für Auskünfte, die einzelne Träger der gesetzlichen Rentenversicherung an Auskunftssuchende nach Ermittlung der jeweiligen künftigen gesetzlichen Rente und der jeweiligen Einkommens- und Vermögenslage erteilen.
Da derartige Ermittlungen jedoch entscheidend seien für die Feststellung der Erforderlichkeit von zusätzlicher Altersvorsorge im Einzelfall, müsse eine eindeutige Regelung Rechtsklarheit schaffen, heißt es zur Begründung. (Deutscher Bundesrat: ra)
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