Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Fünf Euro mehr und ein Bildungspaket


Grünes Licht für Hartz-IV-Neuregelung: Nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition soll der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene um 5 auf 364 Euro im Monat steigen
"Nicht getrickst": Es habe noch nie so transparente und nachvollziehbare Berechnungen der Hartz-IV-Regelsätze gegeben, betonten Union und FPD


(07.12.10) - Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Weg für die neuen Hartz-IV-Regelsätze und das Bildungspaket freigemacht. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP und gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sprach sich der Ausschuss für die geringfügig geänderten Gesetzentwürfe (17/3404, 17/ 3958) der Koalition aus.

In der Sitzung hatten die Fraktionen von CDU/CSU und FDP vor der finalen Abstimmung einen Änderungsantrag beschlossen, der neben zahlreichen technischen Änderungen hauptsächlich zwei Neuigkeiten enthält: Das Hartz-IV-Bildungspaket wird erweitert, so dass die Beförderungskosten auch für Schüler ab der zehnten Klasse übernommen werden, damit sie an Bildungsangeboten teilnehmen können. Zudem können die Sachleistungen wie Lernförderung oder die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben auf zwei Wegen organisiert werden, entweder durch personalisierte Gutscheine oder durch Direktzahlungen an Leistungserbringer.

Die SPD-Fraktion lehnte die Änderungsanträge, über die im Ganzen abgestimmt wurde, ab. Grüne und Linksfraktion enthielten sich.

Nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition soll der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene um 5 auf 364 Euro im Monat steigen. Die mehr als 1,7 Millionen Kinder in Hartz-IV-Familien sollen bessere Bildungs- und Teilhabeangebote bekommen. Der Bundestag will die Hartz-IV-Reform am Freitag verabschieden. Die Koalition braucht die Zustimmung des Bundesrates am 17. Dezember, damit das Gesetz wie geplant zum Januar kommenden Jahres in Kraft treten kann.

Es habe noch nie so transparente und nachvollziehbare Berechnungen der Hartz-IV-Regelsätze gegeben, betonten Union und FPD in der Sitzung des Ausschusses. Und nie zuvor hätten sozial benachteiligte Kinder derart im Mittelpunkt gestanden wie nun durch das Bildungspaket. "Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen verfassungskonform gearbeitet und nicht getrickst", hieß es von Seiten der Unionsfraktion. Man könne stolz darauf sein, im Zeitplan geblieben zu sein, betonte die FDP-Fraktion.

Die Oppositionsfraktionen übten zum Teil harsche inhaltliche Kritik am Gesetzentwurf, stellten die Verfassungsmäßigkeit in Frage und äußerten sich negativ über das Verfahren.

Es sei eine "Frechheit", dass die Änderungsanträge von Union und FDP der Opposition so spät zugeleitet worden seien, hieß es bei der SPD. Alle Oppositionsfraktionen zeigten sich enttäuscht, dass die Anregungen vieler Experten aus der Anhörung zu Hartz-IV und dem Bildungspaket nicht aufgegriffen worden seien. Die Kritik zielte speziell auf die Berechnungen der Sätze. Weder bei der Referenzgruppe noch bei den Aufstockern, den so genannten "verdeckt Armen" oder der Methode der Abschläge gebe es Änderungen, kritisierte die SPD-Fraktion. Auch das Bildungspaket bringe "extrem wenige" Verbesserungen für Kinder.

Die Linksfraktion betonte, dass mehrere Experten das geplante Gesetz für "verfassungsrechtlich höchst riskant" hielten. Sie kritisierte zudem die Berechnung und die Höhe der geplanten Regelsätze und verwies auf von ihr beim Statistischen Bundesamt in Auftrag gegebene alternative Berechnungen, nach denen die Sätze – je nach Vorgehensweise – zwischen 28 und 150 Euro höher ausfallen müssten.

Auch die Grünen-Fraktion sagte, dass Union und FDP "komplett den Wesensgehalt des Verfassungsgerichtsurteils" verfehlten und "versagt" hätten. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Gesetzentwurf: Neufassung der Energieauditpflicht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Energieauditpflicht (20/11852) vorgelegt. Am 10. Oktober 2023 ist die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Kraft getreten. Zwar seien mit dem Energieeffizienzgesetz bereits wesentliche Anforderungen der Neufassung der EED in nationales Recht umgesetzt worden, allerdings müssten noch weitere Anforderungen umgesetzt werden, so die Bundesregierung. Insbesondere gab es demnach wesentliche Änderungen im Bereich der Energieauditpflicht für Unternehmen.

  • Terrorismusstrafrecht & EU-Vorgaben

    Die Bundesregierung will das Terrorismusstrafrecht nachbessern und an EU-Vorgaben anpassen. Wie die Bundesregierung in dem "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung" (20/11848) anführt, habe die Europäische Union eine mangelnde Umsetzung der Vorgaben gerügt.

  • Umsetzung der DSGVO

    Der Bundesrat will die Verfolgung datenschutzrechtlicher Verstöße im Rahmen von lauterkeitsrechtlichen Konkurrenten- oder Verbandsklage nach Paragraf 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich ausschließen. Dazu hat die Länderkammer den "Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht" (20/11879) vorgelegt.

  • Rechtssicherheit für Betriebsräte

    Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat für eine Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten gestimmt. Mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmte der Ausschuss für einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) der Bundesregierung in ungeänderter Fassung.

  • Gesetz: Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/11226) zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt. Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen