Quellen- und Informantenschutz gewährleisten
Gesetzentwurf: Grüne wollen Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht schützen
Medienangehörige seien in jüngster Vergangenheit immer wieder einer Ermittlungspraxis von Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt gewesen
(08.12.10) - Beihilfe und Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses nach dem Strafgesetzbuch sollen für Medienangehörigen straffrei bleiben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Gesetzentwurf (17/3989) vorgelegt. Auf diese Weise werde der durch das Zeugnisverweigerungsrecht bezweckte Schutz der Pressefreiheit und damit der Quellen- und Informantenschutz gewährleistet.
Die Grünen sprechen sich gleichfalls dafür aus, dass die Beschlagnahme nach der Strafprozessordnung in der Wohnung oder in anderen Räumen von Medienangehörigen nur durch den Richter angeordnet werden darf. Die Anordnung solle schriftlich erfolgen und sei qualifiziert zu begründen.
Bei der Anordnungen vom heimlichen und offenen Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere für die Auskunft über Telekommunikationsverkehr und die inhaltliche Überwachung des Telefon- und E-Mail-Verkehr, würden Medienangehörige derselbe Status verliehen wie Abgeordneten, Seelsorgen und Rechtsanwälte.
Die Fraktion erläutert, Medienangehörige seien in jüngster Vergangenheit immer wieder einer Ermittlungspraxis von Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt gewesen. Sie sei geeignet, die Pressefreiheit und die für eine lebendige Demokratie unverzichtbare Arbeit von Journalisten zu gefährden, finden die Grünen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Gesetzentwurf: Neufassung der Energieauditpflicht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Energieauditpflicht (20/11852) vorgelegt. Am 10. Oktober 2023 ist die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Kraft getreten. Zwar seien mit dem Energieeffizienzgesetz bereits wesentliche Anforderungen der Neufassung der EED in nationales Recht umgesetzt worden, allerdings müssten noch weitere Anforderungen umgesetzt werden, so die Bundesregierung. Insbesondere gab es demnach wesentliche Änderungen im Bereich der Energieauditpflicht für Unternehmen.
-
Terrorismusstrafrecht & EU-Vorgaben
Die Bundesregierung will das Terrorismusstrafrecht nachbessern und an EU-Vorgaben anpassen. Wie die Bundesregierung in dem "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung" (20/11848) anführt, habe die Europäische Union eine mangelnde Umsetzung der Vorgaben gerügt.
-
Umsetzung der DSGVO
Der Bundesrat will die Verfolgung datenschutzrechtlicher Verstöße im Rahmen von lauterkeitsrechtlichen Konkurrenten- oder Verbandsklage nach Paragraf 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich ausschließen. Dazu hat die Länderkammer den "Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht" (20/11879) vorgelegt.
-
Rechtssicherheit für Betriebsräte
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat für eine Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten gestimmt. Mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmte der Ausschuss für einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) der Bundesregierung in ungeänderter Fassung.
-
Gesetz: Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/11226) zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt. Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird.