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Gesetzentwurf: Karenzzeit für Regierungsmitglieder


Beschäftigung eines ehemaligen oder amtierenden Mitglieds der Deutschen Bundesregierung außerhalb des öffentlichen Diensts soll zukünftig in den ersten 18 Monaten nach seinem Ausscheiden aus der Regierung untersagt werden können
Die Beschäftigung soll durch die Regierung bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 18 Monaten, unterbunden werden können

(08.05.15) - Die Beschäftigung eines ehemaligen oder amtierenden Mitglieds der Deutschen Bundesregierung außerhalb des öffentlichen Diensts soll zukünftig in den ersten 18 Monaten nach seinem Ausscheiden aus der Regierung untersagt werden können. Der entsprechende Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung (18/4630) soll analog auch für Parlamentarische Staatssekretäre gelten. Die Beschäftigung soll durch die Regierung bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 18 Monaten, unterbunden werden können, wenn die neue Beschäftigung in Bereiche fällt, die in den Zuständigkeitsbereich des Regierungsmitglieds während seiner Amtszeit gehörten, oder wenn sie "das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigen kann".

Die Entscheidung über ein entsprechendes Verbot soll die Regierung auf Empfehlung eines beratenden Gremiums treffen, dessen Mitglieder Funktionen an der Spitze staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen Amt verfügen. Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass durch den Anschein einer voreingenommenen Amtsführung mit Blick auf spätere Karriereaussichten oder durch die private Verwertung von Amtswissen das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigt wird. (Deutscher Bundestag: ra)


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