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Per Gesetz Arzneimittelausgaben begrenzen


Gesundheitsausschuss: Rabatt, den Hersteller den Krankenkassen für neue Medikamente gewähren müssen, soll von 6 auf 16 Prozent angehoben werden
Befristete Ausnahmeregelung zur Weitergabe von Informationen gesetzlich Krankenversicherter an private Abrechnungsstellen


(12.05.10) - Die Koalitionsfraktionen haben Maßnahmen zur Senkung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf den Weg gebracht. Dazu haben sie Änderungsanträge zum "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" (17/1297) vorgelegt, mit denen sich der Gesundheitsausschuss beschäftigte.

Kernpunkt des Koalitionsvorhabens ist es demnach, den Rabatt, den Hersteller den Krankenkassen für neue Medikamente gewähren müssen, von 6 auf 16 Prozent anzuheben. Diese Regelung soll vom 1. August dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2013 für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel greifen, die zu Lasten der GKV abgegeben werden und für die kein Festbetrag gilt, heißt es in dem Änderungsantrag.

Gleichzeitig sollen die Preise bis Ende 2013 auf dem Stand vom 1. August 2009 eingefroren werden. Die Koalition rechne mit Einsparungen bei den Krankenkassen in Höhe von jährlich rund 1,15 Milliarden Euro, unterstrich die Unions-Fraktion in der Sitzung.

In einem eigenen Änderungsantrag verlangt die SPD-Fraktion, für importierte Arzneimittel eine Ausnahme von der Erhöhung des Herstellerabschlags einzuführen. Die Abgabe preiswerter importierter Arzneimittel entlaste die GKV um rund 300 Millionen Euro jährlich, hieß es zur Begründung.

Die Fraktion Die Linke setzt sich in ihrem Antrag (17/1206) unter anderem für ein verbindliches, öffentliches Arzneimittelregister ein. Die Vorschläge der Fraktionen sollen in der kommenden Sitzungswoche auch in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses thematisiert werden.

Mit dem zugrundeliegenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung zudem die befristete Ausnahmeregelung zur Weitergabe von Informationen gesetzlich Krankenversicherter an private Abrechnungsstellen um ein Jahr bis zum 30 Juni 2011 verlängern.

Die Regierung erläuterte im Ausschuss, eine Verlängerung ermögliche es, eine dauerhaft tragbare Lösung zu erarbeiten. Hintergrund ist, dass das Bundessozialgericht Ende 2008 entschieden hatte, dass in der GKV Patientendaten nicht zur Erstellung der Leistungsabrechnung an private Abrechnungsstellen übermittelt werden dürfen.

Auf Nachfragen der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläuterte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, er halte die befristete Verlängerung der Ausnahmeregelung für vertretbar. Gleichwohl müssten grundlegende Regelungen für die Datenströme getroffen werden, um die Vorgaben des Gerichts umzusetzen. Deshalb sei er im Hinblick auf eine von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Entfristung der Ausnahmeregelung auch skeptisch, fügte Schaar hinzu. (deutscher Bundestag: ra)


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