Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Ratingagenturen stehen vor neuen Pflichten


Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung: Ratingagenturen sollen schärfer überwacht werden
Ratingagenturen müssen in Zukunft außerdem ihre Arbeit jährlich von einem Wirtschaftsprüfer überprüfen lassen

(12.05.10) - Ratingagenturen sollen in Zukunft besser beaufsichtigt werden. Der Finanzausschuss stimmte dem von der Bundesregierung vorgelegten Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung (17/716, 17984) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zu. Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnten ab.

Die Vorlage sieht vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bis zur Schaffung der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde im nächsten Jahr die Ratingagenturen überwacht. Den Agenturen werden zahlreiche Pflichten auferlegt, deren Nichteinhaltung Bußgelder nach sich zieht.

Bußgelder bis zu 1 Million Euro drohen etwa, wenn eine Agentur ein Rating abgibt, obwohl ein Interessenkonflikt vorliegt. Ein Bußgeld bis zu 1 Million Euro droht auch, wenn eine Ratingagentur gegenüber einem Unternehmen oder einem mit dem Unternehmen verbundenen Dritten sowohl Beratungs- als auch Ratingleistungen erbringt oder wenn die Agentur trotz Fehlens wichtiger Daten nicht auf die Abgabe eines Ratings verzichtet. Ratingagenturen müssen in Zukunft außerdem ihre Arbeit jährlich von einem Wirtschaftsprüfer überprüfen lassen.

Die Unionsfraktion wies darauf hin, dass mit dem Gesetz noch nicht alle Probleme gelöst seien. Ein Sprecher der Fraktion verwies dabei besonders auf Überlegungen zur Gründung einer europäischen Ratingagentur.

Die SPD-Fraktion kritisierte, dass die Bestimmungen des Gesetzes zur Verhinderung von Interessenskonflikten leicht durch die Gründung von Holdinggesellschaften umgangen werden könnten.

Auch die FDP-Fraktion erklärte, der Gesetzentwurf enthalte nicht alles, was man hätte regeln können. mit blick auf notwendige europäische Regelungen sagte ein Sprecher: "Das ist nicht das Wunschauto, das man sich bestellen würde, wenn man allein agieren könnte."

Die Linksfraktion lehnte den Gesetzentwurf ab, weil die Frage der Interessenskonflikte nicht geregelt sei. Die Ratingagenturen sollten auch besser von der Finanzaufsicht beaufsichtigt werden. Eine Prüfung durch Wirtschaftsprüfer reiche nicht aus.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, auf europäischer Ebene sei nichts getan worden, "um die Ratingagenturen weniger wichtig zu machen". (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Gesetze

  • Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren

    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen