Koalition will den Milchmarkt stützen
Gesetzentwurf: Schlechte Entwicklung der Rohstoffpreise auf dem Milchmarkt
Angesichts der anhaltend schwierigen Lage auf dem Milchmarkt hat die Europäische Union seit 2014 umfangreiche Sondermaßnahmen erlassen
Die Fraktionen CDU/CSU und SPD nehmen sich der schlechten Entwicklung der Rohstoffpreise auf dem Milchmarkt an. Dazu legen die Abgeordneten einen Gesetzentwurf zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (18/10237) vor. Das sogenannte Milchmarktsondermaßnahmengesetz soll unter anderem den Weg für finanzielle Beihilfen an Milchwirte bereiten, die ihre Produktion nicht steigern.
Angesichts der anhaltend schwierigen Lage auf dem Milchmarkt habe die Europäische Union seit 2014 umfangreiche Sondermaßnahmen erlassen, die den Mitgliedstaaten Finanzmittel der EU zur Verfügung stellen. Das Geld könne nach einem festgelegten Maßnahmenkatalog zur Stützung des Milchsektors verwendet werden. Deutschland stehen dafür knapp 58 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung, die mithilfe des Bundeshaushaltes aufgestockt werden dürfen.
Die Änderung der marktordnungsrechtlichen Vorschriften soll dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen. Darüber hinaus soll durch die Änderung des Einkommensteuergesetzes ermöglicht werden, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe Gewinnschwankungen nachträglich für drei zurückliegende Jahre glätten können. Begründet wird diese Maßnahme damit, dass unter anderem Ernteausfälle infolge des Klimawandels vermehrt zu schwankenden Gewinnen und schlechten Ertragslagen führen würden. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 14.12.16
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.