Experten unterstützen Reform des Insolvenzrechts
Das Insolvenzrecht soll geändert werden, um Unternehmer zu motivieren, rechtzeitig Insolvenz anzumelden, falls es notwendig sein sollte
Die Einführung eines Gläubigerausschusses sei nur für große Konzerne sinnvoll, nicht aber für kleinere Unternehmen, die maximal 250 Mitarbeiter hätten
(06.07.11) - Die geplante Reform des Insolvenzrechtes ist bei Experten grundsätzlich auf ein positives Echo gestoßen. Während der Anhörung machten sie aber deutlich, dass die Vorschläge im Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/5712) beziehungsweise im Antrag der Grünen-Fraktion (17/2008) aus ihrer Sicht nachgebessert werden müssen.
Das Insolvenzrecht soll geändert werden, um Unternehmer zu motivieren, rechtzeitig Insolvenz anzumelden, falls es notwendig sein sollte. Bisher verschleppen viele Firmen die Insolvenz, mit der Folge, dass die Unternehmen oft nicht mehr zu retten sind. Die Gerichte sollen unter anderem schon nach Eingang eines Eröffnungsantrags unter bestimmten Bedingungen einen Gläubigerausschuss einsetzen können. Der Einfluss der Gläubiger soll gestärkt werden. In jedem Landgerichtsbezirk soll nur noch ein Amtsgericht für Insolvenzfälle zuständig sein.
Die Berliner Fachanwältin für Insolvenzrecht, Petra Hilgers, nannte die geplante größere Beteiligung der Gläubiger am Insolvenzverfahren grundsätzlich wünschenswert. Die vorliegenden Regelungen seien aber nicht praktikabel. Die Einführung eines Gläubigerausschusses sei nur für große Konzerne sinnvoll, nicht aber für kleinere Unternehmen, die maximal 250 Mitarbeiter hätten. Der Ausschuss werde das Verfahren verzögern, was wiederum die Pleite der Firmen beschleunigen werde.
Auch Nils G. Weiland, Jurist aus Hamburg, befürchtete, dass die Einrichtung eines Gläubigerausschusses, so, wie es jetzt vorgesehen sei, zu "erheblicher Verzögerung" führen werde. Er sei bei größeren Unternehmen sinnvoll.
Barbara Brenner vom Internationalen Verein für Kreditschutz- und Insolvenzrecht aus Bonn, betonte die hohe Hürde, die das Insolvenzrecht generell für Schuldner und Gläubiger darstelle. Die Gläubiger, die sie kenne, seien oft kleine Handwerkbsbetriebe, die weder Geld noch Zeit hätten, sich auf Gläubigerversammlungen zu treffen oder einen guten Anwalt statt ihrer selbst zu schicken. Sie plädierte für die Reduzierung der Zuständigkeit auf ein Amtsgericht pro Landgerichtsbezirk. Insolvenzfälle sollten von Handelsrichtern behandelt werden. "Die können schnell sanierungsfähige von nicht-sanierungsfähigen Unternehmen unterscheiden", sagte Brenner.
Auch Professor Hans Haarmeyer, 1. Vorsitzender der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland, sprach sich dafür aus, "stärker als bisher die Kammern für Handelssachen" einzubeziehen.
Heribert Hirte, Jura-Professor an der Universität Hamburg und Geschäftsführender Direktor des Seminars für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht, bezeichnete es als "richtig, dass Qualität der gerichtlichen Arbeit gestärkt werden soll" durch eine Konzentration von Insolvenzfällen auf bestimmte Gerichte sowie eine Pflicht der Richter zu ständiger Fortbildung.
Oliver Sporré, Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbundes, sprach sich gegen die geplante Änderung aus, Insolvenzfälle von speziellen Gerichten verhandeln zu lassen. Die Annahme des Gesetzgebers, Richter, die sich mit vielen anderen Themen beschäftigen würden, seien nicht kompetent genug, sei "lediglich eine Mutmaßung". Keine Studie belege diese Annahme. Würden weniger Gerichte Insolvenzfälle behandeln, entstünden entscheidende Nachteile für Gläubiger und Schuldner. Beispielsweise hätten sie längere Anfahrtswege zu den Gerichten. In Kammern für Handelssachen säßen auch ehrenamtliche Richter, die einem weiteren Beruf nachgingen. Aus diesem müssten sie immer wieder herausgerissen werden, wenn im Insolvenzfall Eilentscheidungen getroffen werden müssten. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>