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Verringerung des Energiebedarfs eines Gebäudes


Gesetzentwurf: Energetische Wohngebäudesanierung soll steuerlich gefördert werden
Bei vermieteten Gebäuden sollen Abschreibungen möglich werden, bei Maßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden sollen die Aufwendungen wie steuerliche Sonderausgaben geltend gemacht werden


(16.06.11) - Um die Treibhausgasemissionen bis 2020 nachhaltig zu verringern, sollen neue Potenziale im Gebäudebereich genutzt werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (17/6074) eingebracht. Gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden.

Dabei gibt es zwei Wege: Bei vermieteten Gebäuden sollen Abschreibungen möglich werden, bei Maßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden sollen die Aufwendungen wie steuerliche Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Förderung wird nach der in dem Entwurf enthaltenen Schätzung 2013 zu jährlichen Steuermindereinnahmen von 150 Millionen Euro führen, die sich bis 2016 auf 600 Millionen Euro erhöhen sollen.

Bei vermieteten Wohngebäuden sollen Maßnahmen gefördert werden, "mit denen insbesondere erreicht wird, dass das Gebäude einen Primärenergiebedarf von 85 Prozent eines zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme vergleichbaren Neubaus nicht überschreitet", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Steuerpflichtige können über einen Zeitraum von zehn Jahren diese nachträglichen Herstellungskosten in Höhe von jeweils 10 Prozent steuermindernd geltend machen.

Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden können die entsprechenden Aufwendungen über einen Zeitraum von 10 Jahren gleichmäßig verteilt wie Sonderausgaben abgezogen werden. Die erhebliche Verringerung des Energiebedarfs des Gebäudes sei durch Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen, heißt es in dem Entwurf. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. (Deutscher Bundestag: ra)


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