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Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit


Änderung des BVL-Gesetzes soll Export erleichtern: Die Überprüfung der Systeme der amtlichen Überwachung und einzelner Betriebe durch Drittstaaten sind von besonderer Bedeutung
Immer mehr deutsche Produkte, aber auch Wissen über Verbraucherschutz und der Überwachung von Lebensmitteln von Drittstaaten werden nachgefragt


(28.02.11) - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) soll mehr Kompetenzen und Personal erhalten. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmten dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BVL-Gesetzes (17/4381) im Landwirtschaftsausschuss zu.

Die Deutsche Bundesregierung hatte den Entwurf vorgelegt, weil für den Export von Lebensmitteln tierischer Herkunft und Futtermitteln die Überprüfung der Systeme der amtlichen Überwachung und einzelner Betriebe durch Drittstaaten von besonderer Bedeutung sei. Die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung solcher Überprüfungen erfordere fachkundiges BVL-Personal. Aus diesem Grund müsse das BVL-Gesetz entsprechend angepasst werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte den Entwurf: "Damit soll das Tätigkeitsfeld der BVL erweitert werden." Die Aufgabenerweiterung für das Bundesamt sei aber nicht klar genug formuliert und solle nach dem Entwurf nur helfen, Exporte zu erleichtern. Auch die Sozialdemokraten bemerkten, dass die Erläuterung zum Entwurf "dünn" sei. "Wer soll genau beraten werden", fragte die Fraktion.

Und die Fraktion Die Linke interessierte, ob für die neu zu schaffenden Stellen im BVL der Personalbestand aufgestockt werde.

Ein Vertreter der Bundesregierung verteidigte den Entwurf und erläuterte: "Dass wenn wir Produkte ausführen wollen, die Behörden einzelner Staaten über die deutschen Standards informiert werden wollen." Dabei gelte es viele unterschiedliche bürokratische Verfahren zu beachten. "Dafür brauchen wir das BVL", sagte der Regierungsvertreter. Darüber hinaus würden immer mehr deutsche Produkte, aber auch Wissen über Verbraucherschutz und der Überwachung von Lebensmitteln von Drittstaaten nachgefragt.

"Und das BVL leistet im Bereich des Wissenstransfers eine hervorragende Arbeit." In diesem Sinne sei es wichtig, EU-Standards weltweit zu implementieren. Dafür bedürfe es Experten und Änderungen am BVL-Gesetz, die "Gesetzeslücken" zu schließen. Zusätzliche Stellen sollen dafür nicht geschaffen werden. Aus dem Stellenpool des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) würden dafür fünf Stellen verschoben.

Die SPD kritisierte, dass das BMELV im Rahmen der Haushaltskonsolidierung bereits 85 Stellen streichen müsse. "Woher sollen die kommen", fragte die Fraktion und machte auf die zunehmenden Belastungen des Personals aufmerksam. Dem wurde durch den Vertreter der Bundesregierung widersprochen, denn aus "5000 Stellen" werde es möglich sein, durch "Personalbewirtschaftung" Stellen breit zu stellen. Es gebe Bereiche, die heute nicht mehr im Fokus stehen. “Es müssen Schwerpunkte gesetzt werden."

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Abstimmung. Die Linksfraktion votierte gegen den Gesetzentwurf. (Deutscher Bundestag: ra)


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