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Arzneimittel und Nutzennachweis


Diskussion um Änderungen am Entwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes
Wann soll das Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken, einen Verordnungsausschluss von Arzneimitteln bestimmen können?

(29.10.10) - Der Gesundheitsausschuss hat sich mit weiteren Änderungsanträgen der Koalition zum Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG, 17/2413) befasst. Dabei geht es unter anderem um die Frage, wann der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), also das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken, einen Verordnungsausschluss von Arzneimitteln bestimmen kann.

Nach dem Willen von CDU/CSU- und FDP-Fraktion soll dies nur dann möglich sein, wenn die Unzweckmäßigkeit des Arzneimittels erwiesen ist, oder wenn es wirtschaftlichere Behandlungsmöglichkeiten gibt. Ein Ausschluss wegen fehlenden Nutzennachweises soll hingegen ausgeschlossen sein, weil bei Arzneimitteln die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bereits bei der arzneimittelrechtlichen Zulassung von den zuständigen Behörden geprüft worden seien.

Ferner sehen die Pläne der Koalition vor, dass der G-BA den Zusatznutzen im Vergleich zu Therapiealternativen bewerten kann. Lasse sich nicht nachweisen, dass ein Arzneimittel einen Zusatznutzen hat, es jedoch höhere Kosten verursacht, könne der G-BA die Verordnungsfähigkeit dieses Medikaments einschränken oder ausschließen, hieß es.

Die Koalition will darüber hinaus dem G-BA im Einzelfall, etwa bei bestimmten Krebsmedikamenten, die Möglichkeit einräumen, "innerhalb einer angemessenen Frist" ergänzende versorgungsrelevante Studien zur Bewertung der Zweckmäßigkeit dieses Arzneimittels vom pharmazeutischen Unternehmen zu verlangen. Werde die Forderung seitens der Industrie nicht erfüllt, habe der G-BA das Recht, das Arzneimittel von der Verordnungsfähigkeit auszuschließen. Die Union verwies darauf, dass damit Erkenntnisse aus der Anhörung aufgegriffen würden. Das Instrumentarium des G-BA werde geschärft.

Die SPD-Fraktion bezeichnete die Möglichkeit für den G-BA, ergänzende Studien verlangen zu können, in der Ausschusssitzung als Verbesserung im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen. Zugleich wiesen die Sozialdemokraten darauf hin, dass es keine Verfahren gebe, um die Unzweckmäßigkeit eines Arzneimittels zu belegen.

Ähnlich äußerte sich die Fraktion Die Linke. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befürchtete, dass das Anfertigen zusätzlicher versorgungsrelevanter Studien so viel Zeit in Anspruch nehmen könne, dass der Patentschutz des betreffenden Medikaments vor Fertigstellung der Studie abgelaufen sei.

Ausführlich erörterte der Ausschuss zudem einen weiteren Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, wonach pharmazeutische Unternehmen und Hersteller von Medizinprodukten künftig Vertragspartner einer integrierten Versorgung sein können. Die Grünen-Fraktion hinterfragte, ob mit diesem Vorhaben eine bessere Versorgungsqualität erreicht werden könne.

Die SPD-Fraktion kritisierte, ein Patient, der sich in ein entsprechendes Angebot seiner Krankenkasse eingeschrieben habe, könne sich nicht sicher sein, weshalb ein Arzt ihm ein bestimmtes Medikament aufgeschrieben habe. Auch die Linksfraktion bemängelte, dass ein Patient dann auf die Nutzung bestimmter Medikamente und Medizinprodukte festgelegt werde.

Die FDP-Fraktion erwiderte, dass es sich lediglich um die Eröffnung einer weiteren Möglichkeit handele. Im Übrigen sei die Teilnahme an der integrierten Versorgung freiwillig, ergänzte die Unions-Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)

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