Stromerzeugung: nachhaltig und effizient
Gesetzentwurf: Neuer Rechtsrahmen für erneuerbare Energien vorgesehen
Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien bis 2050 auf mindestens 80 Prozent steigern
(16.06.11) - Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP wollen mit einer gesetzlichen Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (17/6071) den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien bis 2020 auf mindestens 35 Prozent, bis 2030 auf mindestens 50 Prozent, bis 2040 auf mindestens 65 Prozent und bis 2050 auf mindestens 80 Prozent steigern. Um diese Ziele zu erreichen, heißt es in dem Gesetzentwurf, müsse der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland "konsequent und ambitioniert weiter vorangetrieben" werden.
Dieser Ausbau könne jedoch nur gelingen, wenn er "nachhaltig und effizient" vollzogen werden werde und das Energieversorgungssystem auf diesen hohen Anteil erneuerbarer Energien ausgelegt werden würde. Deshalb müsse das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) so weiter entwickelt werden, "dass der Übergang der erneuerbaren Energien im Strombereich zu einem erwarteten Marktanteil von 35 bis 40 Prozent innerhalb der laufenden Dekade gewährleistet" würde.
Um diese Ziele zu erreichen, solle das EEG novelliert werden. Diese Novelle stelle einen zentralen Baustein für die "Transformation der Energieversorgung" dar. Sinn und Zweck der Novelle ist, die Handlungsempfehlungen zum EEG umzusetzen. Im Gesetzesentwurf heißt es weiter: "Insbesondere wird hierdurch die Marktintegration der erneuerbaren Energien als neue Säule in das EEG aufgenommen, und durch die Einführung einer Marktprämie wird ein neuer wichtiger Anreiz gesetzt, der dazu beitragen soll, dass verstärkt Strom aus erneuerbaren Energien direkt auf dem Energiemarkt vermarktet wird." So soll beispielsweise die Marktprämie für Biogasanlagen mit einer Leistung von mehr als 500 Kilowatt ab 2014 verpflichtend eingeführt werden.
Im Falle einer Verabschiedung des Gesetzesentwurfs würden zusätzliche Kosten entstehen, ebenso wie ein noch zu ermittelnder Personalbedarf. Die Endverbraucher müssten mit einer Steigerung der Strompreise rechnen. Diese würden jedoch nur vorerst steigen, “um danach bis 2030 deutlich" zurückzugehen, so die Prognosen im Gesetzesentwurf. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.