Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

FoSiG und vorläufige Zahlungsanforderung


Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes: Unternehmen sollen ihre berechtigten Forderungen spürbar schneller durchsetzen können
Anhörung im Rechtsausschuss: Handwerksbetriebe müssen künftig ihre Forderungen sichern


(28.05.08) - Handwerksbetriebe sollen nach Ansicht des Leiters der Rechtsabteilung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Dirk Palige, künftig in die Lage versetzt werden, ihre Forderungen zu sichern. Entsprechende Regelungen, wie im Gesetzentwurf des Bundesrates (16/511 - Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz – FoSiG) vorgesehen, müssten deshalb bald umgesetzt werden.

Frederik Karsten von der Handwerkskammer Chemnitz stimmte dem zu: Ein Bauunternehmer habe oft Schwierigkeiten, seine Lohnforderungen geltend zu machen. Diese bestünden beispielsweise im Werkvertragsrecht, weil ein vorleistungspflichtiger Unternehmer auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches keine Abschlagszahlungen beanspruchen kann. Ein Handwerksbetrieb könne sich außerdem nicht auf das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen berufen, denn die Baugeldhaftung beschränke sich auf überschaubare Konstellationen.

Schließlich ermögliche das Zivilprozessrecht laut Karsten einem zahlungsunwilligen Besteller, den Ausgang eines Rechtsstreits so lange zu verzögern, bis der Unternehmer keine Aussichten auf eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung hat.

Karsten erklärte, das neue Gesetz habe für diese Probleme eine richtige und angemessene Lösung parat. Es werde dazu führen, dass Unternehmen ihre berechtigten Forderungen "spürbar" schneller durchsetzen können. Ein Handwerksbetrieb sei gegenüber einem Auftragsgeber in einer schwachen Verhandlungsposition. Gerade um die Vertragsfreiheit zu schützen, stehe der Staat in der Pflicht, ein strukturelles Ungleichgewicht durch geeignete Regelungen zu beseitigen. Das Forderungssicherungsgesetz leiste einen wichtigen Beitrag dazu, so Karsten.

Gabriele Heinrich, Sachverständige für Verbraucherschutzfragen im Bereich Bauen und Wohnen aus Bonn, war anderer Meinung: Das Gesetz schaffe eine "Schieflage zuungunsten der Verbraucher". Seit Jahren werde von den Verbraucherverbänden gefordert, Schutzregelungen für Verbraucher, also für selbstnutzende Haus- und Wohnungseigentümer, zu erlassen. Das Forderungssicherungsgesetz diene demgegenüber nur der Beschleunigung fälliger Zahlungen der Bauwirtschaft.

Der Entwurf der Länderkammer sieht unter anderem vor, dass Prozesse zugunsten des Bauunternehmens beschleunigt werden sollen, insbesondere durch die Einführung einer so genannten vorläufigen Zahlungsanforderung. Der Unternehmer soll damit die Möglichkeit erhalten, bereits vor der endgültigen Entscheidung des Prozesses einen vorläufig vollstreckbaren Titel zu erwirken.

Professor Rolf Kniffka vom Bundesgerichthof aus Karlruhe wies darauf hin, das Gesetz wolle seines Erachtens nicht die Zahlungsmoral stärken, sondern die Stellung des Unternehmens dadurch verbessern, das ihm die Möglichkeit eingeräumt wird, einen Zahlungsanspruch leichter durchzusetzen.

Professor Petra Kirberger, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht aus Siegen, war der gleichen Meinung: Die vorhandenen rechtlichen Grundlagen, Lohnforderungen durchzusetzen, sind grundsätzlich ausreichend. Es bedürfe nicht eines zusätzlichen, fragwürdigen Instruments einer vorläufigen Zahlungsanordnung. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen