Neufassung des Geldwäschegesetzes
Geldwäschebekämpfungsänderungsgesetz wurde in erster Lesung beraten - Ziel des Gesetzentwurfes ist die Umsetzung neuer EU-Vorgaben in nationales Recht
Entwurf der Bundesregierung geht in Einzelpunkten über eine Eins zu Eins-Umsetzung der EU-Richtlinie hinausgehe
(09.05.08) - Die Bundesregierung will die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung stärker bekämpfen und hat dazu einen Gesetzentwurf (16/9038) vorgelegt. Das am Donnerstag (08.05.08) in erster Lesung durch den Bundestag beratene Geldwäschebekämpfungsänderungsgesetz ("Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" - GwBekErgG) setzt zwei EU-Richtlinien um, die die Grundlagen für die nationale Gesetzgebung umstrukturieren und erweitern.
Durch die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie 2006/70/EG der Kommission sind die Grundlagen der nationalen Gesetzgebungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung umstrukturiert und erweitert worden. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist die Umsetzung der Vorgaben dieser Richtlinien in nationales Recht.
Vorgesehen ist, durch Neufassung des Geldwäschegesetzes und durch Änderung des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes die zur Geldwäschebekämpfung entwickelten Instrumente auch auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu erstrecken, heißt es in der Begründung.
Im Bereich der Neufassung des Geldwäschegesetzes ist vorgesehen, durch eine Klarstellung des Aufgabenbereiches der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen beim Bundeskriminalamt (BKA) zu gewährleisten, dass die Anzeigepflichtigen auch zum Bereich der Terrorismusfinanzierung die nötigen Informationen erhalten, damit sie Verdachtsfälle besser erkennen können. Außerdem soll die Anzeigepflicht in Terrorismusfinanzierungsfällen auf alle dem Geldwäschegesetz unterliegenden Unternehmen und Personen ausgedehnt werden.
Die Änderung im Kreditwesengesetz zielt darauf ab, für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute spezielle Regelungen zu schaffen, welche auf dem ereichten Standard bei der Schaffung interner Risikomodelle auch im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufbauen und die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz auf der Basis der Geschäftsstruktur und ihres Risikomanagements konkretisieren.
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Neufassung des Geldwäschegesetzes, stellt jedoch fest, dass der Entwurf der Bundesregierung in Einzelpunkten über eine Eins zu Eins-Umsetzung der EU-Richtlinie hinausgehe. Aus Sicht der Länderkammer ist zudem der von der Bundesregierung genannte Betrag von 195.000 Euro, der sich durch erhöhte Bürokratiekosten für die Wirtschaft ergebe, "nicht nachvollziehbar". Er dürfte nach Meinung der Länder deutlich höher liegen. (Deutscher Bundestag: ra)
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