FDP-Fraktion will Unternehmen entlasten
Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Korrektur der Unternehmensteuerreform
Zinsschranke, Einschränkungen beim Verlustvortrag sowie Besteuerung von Funktionsverlagerungen verändern
(14.04.09) - Mehrere Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Unternehmensteuerreform sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion abgeschafft werden, da die Unternehmen wegen des Abschwungs ohnehin unter sinkenden Gewinnen leiden. Ein Gesetzentwurf der Fraktion zur Korrektur der Unternehmensteuerreform (16/12525) sieht dazu vor, die Zinsschranke, die Einschränkungen beim Verlustvortrag sowie die Besteuerung von Funktionsverlagerungen zu verändern, um die Unternehmen um etwa eine Milliarde Euro zu entlasten.
Vermutlich dürfte die Entlastung aber geringer anfallen, da die Bundesregierung die Einnahmen viel zu optimistisch geschätzt habe, vermutet die FDP-Fraktion.
Veränderungen an der Zinsschranke sind nach Ansicht der FDP-Fraktion notwendig, da die Möglichkeit besteht, dass der Höchstbetrag für den Zinsabzug bei guter Ertragslage nicht ausgeschöpft wird.
Bei schlechter Ertragslage und in konjunkturell schlechten Zeiten bestehe dagegen die Möglichkeit, dass der Höchstbetrag für den Zinsabzug nicht ausreiche. Daher schlägt die FDP-Fraktion vor, das nicht ausgenutzte Zinsabzugspotenzial vorzutragen. (Deutscher Bundestag: FDP: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.