Gesetzentwurf: Anlegerschutz bei Falschberatung
Kritik am Entwurf zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Anlegeransprüchen bei Falschberatung im Bundesrat
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk mahnte an: "Maßnahmen der Bundesregierung gehen nicht weit genug - es fehlt Verpflichtung für Anlageberater und Finanzberater ihre Qualifikation nachzuweisen"
(06.04.09) - Mit dem im Bundesrat behandelten Entwurf zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Anlegeransprüchen bei Falschberatung sollen die Rechte von Anlegern bei fehlerhaft abgewickelten Wertpapiergeschäften gestärkt werden. Dazu werden Verjährungsfristen verlängert und eine Dokumentationspflicht über den Inhalt der Beratungsgespräche eingeführt. Für die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk sind diese Maßnahmen aber nicht ausreichend: "Für einen funktionierenden Wertpapierhandel müssen wir wieder mehr Vertrauen schaffen! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist daher wichtig und richtig, geht aber nicht weit genug."
Die Ministerin fordert zusätzlich die Einführung von gesetzlichen Zulassungsstandards für Anlage- und Finanzberater. "Es kann angesichts der komplexen Verhältnisse und Risiken an den Finanzmärkten nicht angehen, dass grundsätzlich jedermann ohne entsprechende Vorbildung und Sachkundenachweis über Kapitalanlagen beraten darf, wenn er nicht gerade einschlägig vorbestraft ist oder Insolvenz angemeldet hat. Nur mit gesetzlichen Zulassungsregelungen ist es auch möglich, unfähigen und unseriösen Beratern das Handwerk zu legen und ihnen die Zulassung zu entziehen."
Darüber hinaus sprach sich Merk dafür aus, Anlegerrechte auch bei den weit verbreiteten Fondsbeteiligungen zu stärken: "Viele Verbraucher haben nicht in Aktien und Zertifikate investiert, sondern sich an diversen Fonds beteiligt - Immobilienfonds, Medienfonds oder alles bunt gemischt unter Dachfonds gepackt. Diese geschlossenen Fonds werden von der geplanten Gesetzesänderung nicht erfasst. Eines unserer Ziele muss es aber sein, gleiche Verhältnisse für alle zu schaffen."
Merk sagte weiter: "Zahlreiche Anleger mussten in den letzten Jahren hohe Verluste verbuchen. Viele Verbraucher wurden nicht sachgerecht beraten. Um aber im Einzelfall festzustellen, bei wem die Verantwortlichkeit für einen Anlageverlust liegt, ist es unabdingbar, den Inhalt der Beratungsgespräche knapp aber präzise zu protokollieren. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass dieses Protokoll nur vom Berater und nicht vom Kunden zu unterzeichnen ist. Da ist - offen gesagt - ein Gedanke auf halber Strecke eingeschlafen. Das Protokoll muss auch vom Anleger unterschrieben werden. Denn ansonsten können die Berater da hinein schreiben, was sie wollen. Der Beweiswert ist dann gleich Null."
(Bayerische Staatsministerium für Justiz und Verbraucherschutz: ra)
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