Aufsicht über die Finanzmärkte verbessern
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll mehr Befugnisse erhalten
BaFin soll leichter eine höhere Liquiditätsausstattung der Banken verlangen können
(27.03.09) - Damit sich eine Finanzmarktkrise wie die jetzige nicht wiederholt, ist es wichtig, Risiken zu vermeiden. Dazu müssen Finanzmärkte wirksamer überwacht werden. Das Bundeskabinett beschloss deshalb in seiner Sitzung am Mittwoch den Entwurf für ein "Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht".
Danach soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mehr Befugnisse erhalten, mit denen sie den Markt regulieren kann.
Diese sind:
>> Präventiven Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzaufsicht:
Die BaFin soll leichter eine höhere Liquiditätsausstattung der Banken verlangen können.
>> Ausschüttungsverbot:
Bislang kann in Krisensituationen eine Gewinnausschüttung erst verboten werden, wenn eine bestimmte Grenze unterschritten ist. Deshalb konnte die Aufsicht bisher bei Gefahr nicht frühzeitig genug eingreifen. Künftig soll die BaFin bereits eingreifen können, wenn sich abzeichnet, dass die aufsichtsrechtlichen Kennziffern unterschritten werden.
>> Zahlungsverbot:
In Krisenzeiten sollen Zahlungen von in Deutschland ansässigen Tochterinstituten an das ausländische Mutterhaus verboten werden können. Die Muttergesellschaft kann damit dem deutschen Tochterinstitut keine Liquidität entziehen, wenn dieses das Kapital selbst dringend benötigt.
>> Bessere Informationen für die Aufsicht:
Die Informationspflicht der Banken soll verschärft werden. So kann die BaFin schneller auf Probleme reagieren. Sie soll auch das Recht erhalten, die vorgeschriebene Höhe des Eigenkapitals eines Finanzinstitutes heraufzusetzen.
Höhere Anforderungen an Kontrollgremien von Banken und Versicherungen:
Die BaFin soll Mitglieder von Kontrollgremien abberufen können, sofern diese fachlich ungeeignet oder unzuverlässig sind. Zudem kann die Zahl der Mandate für Geschäftsleitung und Mitglieder von Kontrollgremien begrenzt werden.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.