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Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen


Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften
Zur Umsetzung der Richtlinie hatte der Bundestag im vergangenen Jahr ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, dabei aber unter anderem bestimmte Rechtsträger ausgeschlossen




Die Möglichkeit zur Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen soll nach Willen der Bundesregierung ausgeweitet werden. Die bisherige Beschränkung auf bestimmte Rechtsträger wie Einzelkaufleute, GmbH oder Aktiengesellschaften soll danach aufgehoben werden. Zudem soll das Verfahren auf Anmeldungen im Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister ausgeweitet werden.

Des Weiteren soll künftig das notarielle Verfahren der Online-Beurkundung auch auf einstimmig gefasste satzungsändernde Beschlüsse angewandt werden können sowie auf GmbH-Sachgründungen und Gründungsvollmachten. Das sieht der "Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften" der Bundesregierung vor (20/1672).

Hintergrund der Regelungen ist die EU-Digitalisierungsrichtlinie ((EU) 2019/1151). Zur Umsetzung der Richtlinie hatte der Bundestag im vergangenen Jahr ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, dabei aber unter anderem bestimmte Rechtsträger ausgeschlossen. Dieses Gesetz trete größtenteils zum 1. August 2022 in Kraft. Wie die Bundesregierung ausführt, hatte der Rechtsausschuss seinerzeit gefordert (Beschlussempfehlung: 19/30523, S. 99), in dieser Wahlperiode die Ausweitung des Online-Beglaubigungsverfahren anzugehen sowie die Einbeziehung weiterer beurkundungspflichtiger Vorgänge des Gesellschafts- und Registerrechtes zu prüfen.

Dem Bundesrat hat die Bundesregierung den Entwurf als "besonders eilbedürftig" zugeleitet. Stellungnahme und Gegenäußerung sollen nachgereicht werden. (Deutscher Bundesrat: ra)

eingetragen: 30.05.22
Newsletterlauf: 27.07.22


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