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Korruption: Wovor haben die Abgeordneten Angst?


Scheitern vorprogrammiert: Die letzte Chance, noch in dieser Legislaturperiode die Ratifizierung der UN-Konventionen gegen Korruption zu ermöglichen
Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung:
Die bisherige Verweigerungshaltung der Mitglieder der Regierungsfraktionen könne nicht akzeptiert werden - Sich nicht der Verschärfung des §108e komplett verweigern

(18.06.09) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland fordert die Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestages auf, in der Sitzung des Rechtsausschusses am Mittwoch die Voraussetzungen zu schaffen, dass Deutschland endlich die UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren kann. Als Tagesordnungspunkt 10 der nicht-öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verschärfung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung (§108e, StGB, Drs. 16/6726) vor.

Vermutlich lehnen die Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen diesen Entwurf ab, anstatt durch Änderungen den Weg für eine Verschärfung frei zu machen. Eine modifizierte Fassung könnte dann, am Donnerstag, im Plenum des Deutschen Bundestages, in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden.

Transparency fordert die Mitglieder des Rechtausschusses auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und sich nicht der Verschärfung des §108e komplett zu verweigern. Erst die Verschärfung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung versetzt Deutschland in die Lage, die UN-Konvention gegen Korruption zu ratifizieren. Sylvia Schenk, Vorsitzende von Transparency Deutschland, sagte: "Die bisherige Verweigerungshaltung der Mitglieder der Regierungsfraktionen kann nicht akzeptiert werden. Es ist unverständlich, warum in Deutschland nicht möglich ist, was in 137 anderen Ländern weltweit längst umgesetzt wurde, darunter in Großbritannien, Frankreich, Kanada, Polen, Russland, Schweden, Südafrika und den USA. Wovor haben die Abgeordneten Angst?"

Im November wird in Doha unter den Vertragsstaaten der UN-Konvention gegen Korruption darüber verhandelt, wie zukünftig die Umsetzung der Konvention überwacht werden wird. Deutschland wird an dieser Verhandlung nicht als gleichberechtigter Partner teilnehmen können, da das deutsche Parlament eine vollständige Umsetzung der Konvention verweigert, obwohl Deutschland durch seine Unterzeichnung im Jahr 2003 klar signalisiert hat, die Konvention umzusetzen.

Ohne die Verschärfung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung wird in Deutschland lediglich der konkrete Stimmenkauf in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbänden bestraft. Für Abstimmungen in Fraktionen dürfen in Deutschland Abgeordnete bestochen werden, ohne dass dies strafrechtlich geahndet werden kann. Weiterhin wird ohne Verschärfung die Bestechung ausländischer Abgeordneter deutlich härter bestraft als die Bestechung deutscher Abgeordneter. (Transparency Deutschland: ra)

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Tatbestand der Abgeordnetenbestechung

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Meldungen: Politik und Parteien

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    Die Koalitionsfraktionen ziehen Konsequenzen aus dem Verhalten von Alt-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder (SPD) angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine. Das Büro des Bundeskanzler a.D. soll "ruhend gestellt" werden. Die dem Büro zugeordneten Stellen sollen nicht mehr nachbesetzt werden, die Stelleninhaber anderweitige Aufgaben wahrnehmen. Der Personenschutz durch das Bundeskriminalamt soll davon nicht betroffen sein.

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    Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht vermittelt nach Auffassung der Bundesregierung keinen Anspruch auf Abgabe rechtlicher Bewertungen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/31892) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31564) hervor. Danach besteht eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen "grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen". In diesem Sinne könne das parlamentarische Frage- und Informationsrecht zwar als Grundlage nachfolgender Bewertungen und darauf aufbauender politischer Auseinandersetzungen fungieren, heißt es in der Antwort weiter. Es diene aber nicht dazu, eine in Bundestagsdrucksachen zu veröffentlichende nachvollziehbare juristische Debatte zwischen Parlament und Regierung zu erzwingen.

  • Expertenstreit: Transparenzregeln für Abgeordnete

    Das Vorhaben der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, durch Änderung des Abgeordnetengesetzes, die Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu verbessern (19/28784), wird von Sachverständigen grundsätzlich unterstützt. Gleichwohl stoßen Teile der Neuregelung bei einigen Expertinnen und Experten auf verfassungsrechtliche Bedenken, wie aus den vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen zu einer Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hervorgeht. Künftig sollen anzeigepflichtige Einkünfte der Abgeordneten aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen dem Gesetzentwurf zufolge betragsgenau auf Euro und Cent veröffentlicht werden. Dabei sollen Einkünfte anzeigepflichtig sein, wenn sie im Monat 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen. Ferner sollen laut Vorlage Beteiligungen der Parlamentarier sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften bereits ab fünf Prozent statt wie bislang ab 25 Prozent der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht werden, dabei erstmals auch indirekte Beteiligungen. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen wie etwa Dividenden oder Gewinnausschüttungen sollen anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden - ebenso die Einräumung von Optionen auf Gesellschaftsanteile, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden.

  • Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten

    Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages" (19/28784) vorgelegt. Ziel der vorgesehenen Änderung des Abgeordnetengesetzes ist es der Begründung zufolge, "mehr Transparenz im parlamentarischen Bereich zu schaffen und verlorenes Vertrauen in die parlamentarische Arbeit zurückzugewinnen". Die derzeitige Diskussion über dieses Thema habe gezeigt, dass eine Reform der bisherigen Rechtslage unerlässlich sei. "Aktuelle Vorkommnisse und Berichte über Mitglieder des Deutschen Bundestages, die mit Beratertätigkeiten persönliche Gewinne im Zusammenhang mit der Beschaffung von medizinischen Produkten erzielten, zeigen, dass die geltenden Transparenzregeln im Abgeordnetengesetz erhebliche Regelungslücken aufweisen", schreiben die vier Fraktionen. Derartige Tätigkeiten seien zumindest unter abgeordnetenrechtlichen Gesichtspunkten bisher rechtlich zulässig, "obwohl sie mit der Unabhängigkeit des Mandates und der gebotenen Vermeidung von Interessenkonflikten nicht vereinbar sind".

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