Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa

Hohes Risiko mangelnder Unparteilichkeit


Europäische Kommission und EIB müssen die regionale Unterstützung durch JASPERS besser ausrichten, so das Fazit der EU-Prüfer
Die JASPERS-Initiative hat ihre Hilfe nicht gezielt genug ausgerichtet, was eine Vielzahl annullierter und ausgesetzter Aufträge zur Folge hatte



Eine von der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwaltete EU-Initiative, die die Mitgliedstaaten bei der Beantragung von Kohäsions- und Regionalfondsmitteln unterstützen soll, weist erhebliche Schwachstellen auf. Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Bericht. Die Prüfer stellen fest, dass die "Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen" (Joint Assistance to Support Projects in European Regions, JASPERS) zu einer rascheren Projektgenehmigung beitrug, sich aber nicht auf die Ausschöpfung von EU-Mitteln auswirkte. Sie sind der Auffassung, dass die von JASPERS geleistete Unterstützung besser ausgerichtet werden muss.

Die JASPERS-Initiative wurde von der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank ins Leben gerufen, um die der EU seit 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung hochwertiger Vorschläge für groß angelegte regionale Investitionsprojekte durch unabhängige unentgeltliche Beratung zu unterstützen. Die Prüfer besuchten Kroatien, Malta, Polen und Rumänien. Geprüft wurde der Zeitraum 2006 bis Ende 2016. Sie stellten fest, dass die Hauptziele sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten von JASPERS nicht genau festgelegt waren. Dies beeinträchtigte die Tätigkeit von JASPERS und gefährdet die Rechenschaftslegung. "Die JASPERS-Initiative hat ihre Hilfe nicht gezielt genug ausgerichtet, was eine Vielzahl annullierter und ausgesetzter Aufträge zur Folge hatte", erläuterte Oskar Herics, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "

Sie war für den Zeitraum 2007 bis 2013 vorgesehen und wurde danach verlängert, jedoch nicht mit klaren und messbaren Zielen ausgestattet, die zeigen, dass sie ihren Zweck erfüllt hat." Zu Beginn des Zeitraums 2014 bis 2020 ging die JASPERS-Initiative außerdem dazu über, verzögerte Großprojekte zu unterstützen, die aus dem vorhergehenden Programmplanungszeitraum übernommen werden mussten, und ermutigte die Mitgliedstaaten, die unentgeltliche Hilfe während der Umsetzung der Projekte stärker in Anspruch zu nehmen, obwohl keiner dieser Bereiche eine Priorität darstellte.

Die Einrichtung der neuen Funktion der unabhängigen Qualitätsüberprüfung für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 wies erhebliche Schwachstellen auf. Wie die Prüfer feststellten, wurde die Unabhängigkeit der Qualitätsüberprüfungen von JASPERS dadurch beeinträchtigt, dass ein und dieselbe Person sowohl die Qualitätsüberprüfungen als auch die Beratungstätigkeiten abzeichnete. Sie weisen auf ein hohes Risiko mangelnder Unparteilichkeit im Zusammenhang mit der Beratungsfunktion von JASPERS hin.

Die JASPERS-Initiative stellte relativ umfassende Unterstützung bereit, trug zu einer schnelleren Projektgenehmigung bei und hatte im Allgemeinen Auswirkungen auf die Qualität der geprüften Großprojekte. Die Prüfer stellten jedoch fest, dass sie geringen oder keinen Einfluss auf den geplanten Umfang, die Ergebnisse und den Umsetzungszeitrahmen dieser Projekte hatte. Im Zeitraum 2007 bis 2013 benötigte die Kommission weniger Zeit für die Genehmigung von Großprojekten, wenn diese von JASPERS unterstützt worden waren. Allerdings wirkte sich JASPERS in der Regel nicht auf die Ausschöpfung von EU-Mitteln aus. Dies lag in erster Linie an auf Projektebene eingetretenen Verzögerungen.

Die Prüfer weisen darauf hin, dass JASPERS im Laufe der Zeit den Aufbau der Verwaltungskapazitäten der Mitgliedstaaten stärker in den Mittelpunkt rückte. Die Wirkung von JASPERS auf die Verwaltungskapazitäten führte nicht zu größerer Unabhängigkeit von der Unterstützung. Sowohl die nationalen Behörden als auch die Projektbegünstigten gaben an, dass JASPERS sich positiv auf ihre Verwaltungskapazität ausgewirkt habe. Die Prüfer fanden jedoch keine Belege für eine tatsächlich eingetretene Verbesserung vor. Die festgestellten Schwachstellen gefährden im Zusammenspiel mit erheblichen Unzulänglichkeiten bei der Planung, Überwachung und Evaluierung der JASPERS-Tätigkeiten die erfolgreiche Durchführung der Initiative, insbesondere unter den Aspekten Effizienz und Wirksamkeit.

Die Prüfer empfehlen der Kommission,
• >>
eine stärkere Kontrolle über die strategische Planung von JASPERS auszuüben, damit ein schrittweises Auslaufen der Initiative möglich ist, wenn sie ihre Hauptziele erreicht hat;
• >> unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das hohe Risiko mangelnder Unparteilichkeit gemindert wird, wenn JASPERS unabhängig Projekte überprüft, die beratende Unterstützung erhalten haben;
• >> für uneingeschränkten Zugang zur Dokumentation zu sorgen, damit sie die Qualität der unabhängigen Überprüfungsverfahren von JASPERS überprüfen kann;
• >> die Unterstützung von JASPERS am Entwicklungsstand des Projekts auszurichten und den Schwerpunkt auf Beratungsleistungen für Großprojekte beizubehalten;
• >> die Tätigkeiten im Rahmen von JASPERS in ihre eigene Strategie für technische Hilfe einzubeziehen;
• >> die JASPERS-Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau in den Mitgliedstaaten mit der Zeit anzupassen, um für die Mitgliedstaaten Anreize zur Erreichung tragfähiger Verwaltungskapazitäten zu schaffen;
• >> eine umfassende Überwachung und Evaluierung einzuführen;
• >> sicherzustellen, dass die Kosten der JASPERS-Initiative angemessen sind und den tatsächlich
entstandenen Kosten entsprechen.

JASPERS wird von der Europäischen Investitionsbank (EIB), der Europäischen Kommission (im Rahmen des EU-Haushalts) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung gemeinsam finanziert. Die drei Partner verabschieden einstimmig strategische Entscheidungen über die Ausrichtung und Beaufsichtigung der Initiative.

Die tatsächlichen Kosten der JASPERS-Initiative von der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit im Jahr 2006 bis Ende 2016 beliefen sich auf etwa 284 Millionen Euro. Rund 79 Prozent wurden aus dem EU-Haushalt finanziert, den restlichen Beitrag leisteten die anderen Partner in Form von JASPERS zugewiesenen Mitarbeitern. Zwischen 2006 und Dezember 2016 genehmigte die Kommission 963 Großprojekte aus dem Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013. Davon wurden rund 53 Prozent von JASPERS unterstützt. Der in diese von JASPERS unterstützten Projekte investierte Gesamtbetrag belief sich auf rund 77,6 Milliarden Euro, woran sich die EU mit insgesamt 46,2 Milliarden Euro beteiligte.

Die JASPERS-Initiative wird von einer bei der EIB in Luxemburg eigens eingerichteten Abteilung verwaltet. Sie hat rund 124 Mitarbeiter und unterhält drei Regionalbüros in Warschau, Wien und Bukarest sowie eine Zweigstelle in Brüssel.

In Kroatien und Polen führte der Europäische Rechnungshof seine Prüfung in Zusammenarbeit mit den Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) dieser Länder durch, die zeitgleich ihre eigenen Prüfungen der Auswirkungen von JASPERS auf einzelstaatlicher Ebene vornahmen. Der Hof beabsichtigt, im Februar 2018 einen separaten gemeinsamen Bericht mit den beiden ORKB zu veröffentlichen.

Der Sonderbericht Nr. 1/2018 "Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen
(JASPERS) - Zeit für eine bessere Ausrichtung" ist in 23 EU-Sprachen auf der Website des Hofes (eca.europa.eu)
abrufbar
8Europäischer Rechnungshof: ra)

eingetragen: 15.01.18
Home & Newsletterlauf: 15.02.18



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: EU und Europa

  • Schwachstellen in Lieferketten beseitigen

    Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

  • Keine vorgetäuschten Preisnachlässe

    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

  • Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche

    Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

  • Meldung der Kompensationspflichten

    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen