Informationsaustausch bei Steuervergehen
Liechtenstein verstärkt europäische Steuerkooperation mit Betrugsbekämpfungsabkommen
Betrugsbekämpfungsabkommen zwischen Liechtenstein und der EU: Für die direkten Steuern bedeutet das Abkommen Rechts- und Amtshilfe in Fällen von Steuerbetrug und ähnlichen Delikten
(14.07.08) - Die seit über einem Jahr andauernden Verhandlungen zum Betrugsbekämpfungsabkommen zwischen Liechtenstein und der EU und ihren Mitgliedsstaaten konnten weitgehend abgeschlossen werden. Es erfolgen noch die Bereinigungen der Abkommenstexte sowie die Überprüfung des Verhandlungsergebnisses durch die für die Verhandlungen verantwortlichen politischen Behörden.
Das Abkommen sieht einen verstärkten Informationsaustausch bei Steuerdelikten sowohl bei den indirekten als auch den direkten Steuern vor. "Wir haben mit dem Betrugsbekämpfungsabkommen eine europäische Lösung für ein Thema gesucht, das eine gesamteuropäische Dimension hat", sagte Regierungschef Otmar Hasler.
"Der Finanzplatz Liechtenstein mit seinen vielen Standortvorteilen und diversifizierten Dienstleistungen soll nicht Steuervergehen Vorschub leisten", sagte Hasler. Die in diesen Verhandlungen zum Ausdruck gekommene Politik der liechtensteinischen Regierung ist es, in Zukunft bei Verdacht auf Steuerbetrug und ähnlichen Delikten den Steuerbehörden der Vertragspartner Unterstützung zu leisten und die Steuerkooperation generell zu erhöhen.
Im Abkommen wird auch die Möglichkeit vorgesehen, im Rahmen von für den Industriestandort und den Finanzplatz wichtigen Doppelbesteuerungsabkommen, weitergehende bilaterale Regelungen zur Kooperation mit ausländischen Steuerbehörden zu treffen.
"Mit diesem Abkommen entspricht Liechtenstein dem europäischen Standard auch in der Frage der Kooperation bei Steuern", sagte der Regierungschef weiter.
Für die direkten Steuern bedeutet das Abkommen Rechts- und Amtshilfe in Fällen von Steuerbetrug und ähnlichen Delikten. Bei den indirekten Steuern deckt der gegenseitige Informationsaustausch grundsätzlich alle Delikte ab. Weitere Bestimmungen betreffen die Bekämpfung der Geldwäsche und die Zusammenarbeit der Steuerbehörden bei der Betrugsbekämpfung. Der Einsatz von Zwangsmitteln im Vollzug ist auch zukünftig nur durch Entscheidungen eines unabhängigen Richters möglich.
"Der strikte Schutz der Privatsphäre und der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wird weiterhin in Liechtenstein und auf seinem Finanzplatz gelten. Mit diesem Kooperationsabkommen werden aber den europäischen Standards entsprechende Maßnahmen gegen gesetzwidriges Verhalten vorgesehen", sagte Otmar Hasler. (Fürstentum Liechtenstein: ra)
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