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Sammelklagen bei Kartellschäden


Beate Merk lehnt Pläne von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes ab
"Wir wollen in Europa keine Klageindustrie nach US-amerikanischem Vorbild"


(08.10.09) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk erklärte zur Absicht der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, einen Vorschlag zur Einführung von Sammelklagen vorzulegen: "Kommissarin Kroes will für Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverletzungen eine Sammelklage mit 'Opt-out-Modell' einführen. Das bedeutet, die klagende Organisation müsste nicht belegen, für welche Geschädigten die Klage erhoben wird. Mögliche Geschädigte müssten vielmehr ihren Ausschluss vom Verfahren erklären. Damit würden bewährte Grundsätze europäischer Rechtsdurchsetzung über Bord geworfen. Man würde eine Klageindustrie nach US-amerikanischen Vorbild züchten - mit allen für den Geschädigten und die Rechtsgemeinschaft unerwünschten Folgen."

Merk betonte weiter: "Auch mir ist es ein wichtiges Anliegen, Kartellrechtsverletzungen effektiv und wirkungsvoll zu bekämpfen und erlittene Schäden auszugleichen. Es widerspricht aber der Verfahrensgerechtigkeit und dem Sinn eines Schadensersatzprozesses, Geschädigte ohne deren individuelle Konkretisierung und ausdrückliche Zustimmung in eine gerichtliche Auseinandersetzung einzubeziehen. Sinn und Zweck einer Schadensersatzklage ist der Ausgleich konkret entstandener Schäden. Eine darüber hinausgehende Sanktionierung rechtswidrigen Verhaltens obliegt den zuständigen Kartellbehörden, die empfindliche Bußgelder verhängen und damit eine abschreckende Wirkung für die Zukunft erzeugen."

Merk sagte weiter: "Auch unter Verbraucherschutzgesichtspunkten habe ich größte Bedenken gegen ein Modell, das es gewerblichen Klägern erlauben würde, bestimmte Rechtsverstöße zu Lasten der eigentlich Geschädigten finanziell auszuschlachten." (Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

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    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

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    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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