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Sammelklagen bei Kartellschäden


Beate Merk lehnt Pläne von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes ab
"Wir wollen in Europa keine Klageindustrie nach US-amerikanischem Vorbild"


(08.10.09) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk erklärte zur Absicht der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, einen Vorschlag zur Einführung von Sammelklagen vorzulegen: "Kommissarin Kroes will für Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverletzungen eine Sammelklage mit 'Opt-out-Modell' einführen. Das bedeutet, die klagende Organisation müsste nicht belegen, für welche Geschädigten die Klage erhoben wird. Mögliche Geschädigte müssten vielmehr ihren Ausschluss vom Verfahren erklären. Damit würden bewährte Grundsätze europäischer Rechtsdurchsetzung über Bord geworfen. Man würde eine Klageindustrie nach US-amerikanischen Vorbild züchten - mit allen für den Geschädigten und die Rechtsgemeinschaft unerwünschten Folgen."

Merk betonte weiter: "Auch mir ist es ein wichtiges Anliegen, Kartellrechtsverletzungen effektiv und wirkungsvoll zu bekämpfen und erlittene Schäden auszugleichen. Es widerspricht aber der Verfahrensgerechtigkeit und dem Sinn eines Schadensersatzprozesses, Geschädigte ohne deren individuelle Konkretisierung und ausdrückliche Zustimmung in eine gerichtliche Auseinandersetzung einzubeziehen. Sinn und Zweck einer Schadensersatzklage ist der Ausgleich konkret entstandener Schäden. Eine darüber hinausgehende Sanktionierung rechtswidrigen Verhaltens obliegt den zuständigen Kartellbehörden, die empfindliche Bußgelder verhängen und damit eine abschreckende Wirkung für die Zukunft erzeugen."

Merk sagte weiter: "Auch unter Verbraucherschutzgesichtspunkten habe ich größte Bedenken gegen ein Modell, das es gewerblichen Klägern erlauben würde, bestimmte Rechtsverstöße zu Lasten der eigentlich Geschädigten finanziell auszuschlachten." (Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: ra)


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Kartellrecht und Kartellvergehen

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