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Marktbeherrschung und Fusionskontrolle


Mit der Fusionskontrolle sollen die Kartellbehörden verhindern, dass Unternehmen mit einer überragenden Marktstellung entstehen
Wettbewerbsexperten diskutieren Praxiserfahrungen und Änderungsbedarf - Keine Unterstützung fanden Forderungen nach Veränderungen der Pressefusionskontrolle


(05.10.09) - Auf Einladung des Bundeskartellamts hat sich am 24. September 2009 der Arbeitskreis Kartellrecht in Bonn mit der Frage beschäftigt, ob im Hinblick auf die fünfjährigen Erfahrungen mit der europäischen Fusionskontrollverordnung Anpassungsbedarf beim Recht der deutschen Fusionskontrolle im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen besteht.

Der Arbeitskreis Kartellrecht tagt jährlich zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen. An ihm sind insbesondere Hochschullehrer rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten sowie Richter der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof beteiligt.

Mit der Fusionskontrolle sollen die Kartellbehörden verhindern, dass Unternehmen mit einer überragenden Marktstellung entstehen, deren Verhaltensspielraum durch den Wettbewerb nicht mehr wirksam kontrolliert werden kann.

Die Tagung konzentrierte sich zum einen auf eine Bestandsaufnahme der Praxis der Fusionskontrolle zum Marktbeherrschungstest nach dem GWB und dem sog. SIEC-Test (significant impediment of effective competition) nach der europäischen Fusionskontrollverordnung. Zum anderen wurden Folgewirkungen eines Systemwechsels kritisch anlalysiert. Keine Unterstützung fanden in diesem Zusammenhang Forderungen nach Veränderungen der Pressefusionskontrolle.

Grundlage der Diskussion war ein Arbeitspapier des Bundeskartellamtes, das auf der Internetseite des Bundeskartellamts abrufbar ist. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

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    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

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