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Frequenzvergabe im Mobilfunk


Die Vergabe der für die nächste Generation von Mobilfunknetzen erforderlichen Frequenzen (5G) wird derzeit von der Bundesnetzagentur vorbereitet
Aus Sicht des Bundeskartellamtes wäre es für den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt wünschenswert, wenn es im Rahmen der Auktion zu einem Marktzutritt eines vierten Netzbetreibers käme



Das Bundeskartellamt spricht sich in einer Stellungnahme zur Vergabe der Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur dafür aus, dass bei den anstehenden Entscheidungen auf wettbewerbsfördernde Instrumente gesetzt wird. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte: "Der Entwicklung auf dem Mobilfunkmarkt kommt eine Schlüsselstellung auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft zu. Wettbewerb und Investitionen sind dabei kein Widerspruch. Selbstverständlich brauchen wir investitionsfördernde Rahmenbedingungen. Aber Wettbewerb ist ein genauso wichtiger Faktor. Wettbewerb ist der zentrale Treiber für innovative Dienstleistungen zur Unterstützung der Digitalisierung der Wirtschaft.

Drittanbieter entwickeln schon heute innovative Anwendungen für das Internet der Dinge (IoT), Machine-to-Machine-Kommunikation (M2M) oder automatisiertes Fahren. Diese Anbieter brauchen Netzzugang, damit sie ihre Innovationskraft entfalten können. Mit dem so entstehenden Wettbewerb können wir die Entwicklung neuer Technologien und Produkte für die Industrie 4.0 erheblich fördern. Nur in einem von Wettbewerb geprägten Umfeld ist darüber hinaus gewährleistet, dass die Verbraucher attraktive Produkte zu angemessenen Preisen erhalten."

Die Vergabe der für die nächste Generation von Mobilfunknetzen erforderlichen Frequenzen (5G) wird derzeit von der Bundesnetzagentur vorbereitet. Dabei hat sie verschiedene wettbewerblich relevante Handlungsfelder – wie etwa eine Verpflichtung zur Gewährung von National Roaming für Newcomer und eine Zugangsverpflichtung gegenüber Drittanbietern – zur Diskussion gestellt.

Aus Sicht des Bundeskartellamtes wäre es für den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt wünschenswert, wenn es im Rahmen der Auktion zu einem Marktzutritt eines vierten Netzbetreibers käme. Weiterhin wäre es wettbewerblich von hoher Bedeutung, dass Diensteanbieter und Mobile Virtual Network Operator (MVNOs) einen Anspruch auf angemessenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Mobilfunknetzen erhalten bzw. behalten. Über entsprechende Zugangsentgelte, die die Drittanbieter an den Frequenz- und Ausbaukosten beteiligen, würden die Investitionsanreize der etablierten Mobilfunknetzbetreiber aufrechterhalten werden.

Dem Bundeskartellamt liegen verschiedene Beschwerden von Drittanbietern vor, die das Fehlen eines effektiven Zugangs zum Mobilfunknetz bemängeln. Auch die vergleichsweise geringe Verfügbarkeit von LTE in Deutschland zeigt, dass sich ohne effektive Regeln nur schwer ein zufriedenstellender Zugang von Drittanbietern zu neueren technologischen Standards entwickelt. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 28.08.18
Newsletterlauf: 15.10.18



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  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

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    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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