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Big Data und Wettbewerb


Schriftenreihe "Wettbewerb und Verbraucherschutz in der digitalen Wirtschaft" des Bundeskartellamtes
Mit dieser neuen Schriftenreihe möchte das Bundeskartellamt die öffentliche Diskussion zu aktuellen Fragen der Wettbewerbspolitik in der digitalen Welt voranbringen



Das Bundeskartellamt startete mit einer neuen Schriftenreihe zum Thema "Wettbewerb und Verbraucherschutz in der digitalen Wirtschaft". Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Internet und die Digitalisierung verändern die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln auf vielfältige Weise. Die Wettbewerbspolitik und die kartellbehördliche Praxis werden durch neue digitale Produkte und Geschäftsmodelle und die besonderen Eigenschaften digitaler Märkte vor neue Aufgaben gestellt.

Mit dieser neuen Schriftenreihe möchte das Bundeskartellamt mit kurzen, möglichst eingängigen Beiträgen die öffentliche Diskussion zu aktuellen Fragen der Wettbewerbspolitik in der digitalen Welt voranbringen und Impulse in der Debatte rund um die Schnittstellen von Digitalisierung, Wettbewerb und Verbraucherschutz setzen."

Der erste Beitrag der Schriftenreihe beschäftigt sich mit dem Thema "Big Data und Wettbewerb". Es werden Besonderheiten digitaler, datenbezogener Märkte und die Rolle von Daten in der wettbewerblichen Analyse erläutert. Schließlich wird auf die Bedeutung datenschutzrechtlicher Aspekte für kartellrechtliche Verfahren eingegangen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 08.12.17
Home & Newsletterlauf: 16.01.18





Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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