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Big Data und Wettbewerb


Schriftenreihe "Wettbewerb und Verbraucherschutz in der digitalen Wirtschaft" des Bundeskartellamtes
Mit dieser neuen Schriftenreihe möchte das Bundeskartellamt die öffentliche Diskussion zu aktuellen Fragen der Wettbewerbspolitik in der digitalen Welt voranbringen



Das Bundeskartellamt startete mit einer neuen Schriftenreihe zum Thema "Wettbewerb und Verbraucherschutz in der digitalen Wirtschaft". Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Internet und die Digitalisierung verändern die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln auf vielfältige Weise. Die Wettbewerbspolitik und die kartellbehördliche Praxis werden durch neue digitale Produkte und Geschäftsmodelle und die besonderen Eigenschaften digitaler Märkte vor neue Aufgaben gestellt.

Mit dieser neuen Schriftenreihe möchte das Bundeskartellamt mit kurzen, möglichst eingängigen Beiträgen die öffentliche Diskussion zu aktuellen Fragen der Wettbewerbspolitik in der digitalen Welt voranbringen und Impulse in der Debatte rund um die Schnittstellen von Digitalisierung, Wettbewerb und Verbraucherschutz setzen."

Der erste Beitrag der Schriftenreihe beschäftigt sich mit dem Thema "Big Data und Wettbewerb". Es werden Besonderheiten digitaler, datenbezogener Märkte und die Rolle von Daten in der wettbewerblichen Analyse erläutert. Schließlich wird auf die Bedeutung datenschutzrechtlicher Aspekte für kartellrechtliche Verfahren eingegangen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 08.12.17
Home & Newsletterlauf: 16.01.18





Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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