Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Bußgeld in Höhe von 90.000 Euro


Bußgeldverfahren gegen die Bongrain Europe SAS abgeschlossen
Ein zunächst eingeleitetes Entflechtungsverfahren wurde im Oktober 2015 eingestellt, nachdem die Savencia-Gruppe nach Mitteilung vorläufiger Ermittlungsergebnisse ihre Anteile an der Andechser Molkerei Scheitz GmbH veräußert hatte

(21.01.16) - Das Bundeskartellamt hat gegen die zur Savencia-Gruppe gehörende Bongrain Europe SAS ein Bußgeld in Höhe von 90.000,- Euro verhängt, weil die Anmeldung des Erwerbs der Anteilsmehrheit an der Molkerei Söbbeke GmbH im Jahr 2011 unrichtige Angaben enthielt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wird ein Fusionsvorhaben bei uns angemeldet, sind die Unternehmen verpflichtet, zutreffende und vollständige Angaben zu machen. Im Falle eines Verstoßes können wir Bußgelder verhängen und den Zusammenschluss wieder auflösen."

Die Bongrain Europe SAS hatte die Absatzmengen sowohl der Andechser Molkerei Scheitz GmbH – an der die Savencia-Gruppe bereits eine Beteiligung hielt – als auch der Molkerei Söbbeke GmbH im Bereich Biojoghurt zu niedrig angegeben. Ein zunächst eingeleitetes Entflechtungsverfahren wurde im Oktober 2015 eingestellt, nachdem die Savencia-Gruppe nach Mitteilung vorläufiger Ermittlungsergebnisse ihre Anteile an der Andechser Molkerei Scheitz GmbH veräußert hatte.

Die verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Keine freie Preisbildung beim Vertrieb

    Das Bundeskartellamt hat gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin sowie einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp 16 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern verhängt.

  • Beschränkungen des Wettbewerbs

    Auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gibt es keine grundlegenden Bedenken des Bundeskartellamtes gegen die 50+1-Grundregel. Das Bundeskartellamt wird aber die Lizenzierungspraxis der Deutschen Fußball Liga (DFL) genauer untersuchen.

  • Geplantes gemeinsames Mehrwegsystem

    Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Einführung eines Mehrwegsystems im Pflanzenhandel. Vertreterinnen der Euro Plant Tray eG - ein genossenschaftlicher Verbund von verschiedenen Unternehmen des europäischen Pflanzenhandels, der Pflanzenproduktion und Branchenvereinigungen - hatten das Bundeskartellamt um eine kartellrechtliche Einschätzung zu einem geplanten gemeinsamen Mehrwegsystem gebeten.

  • Konsum Leipzig darf dem Edeka-Verbund beitreten

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsumgenossenschaft Leipzig eG, Leipzig, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen freigegeben.

  • Erwerb eines Biotech-Unternehmens

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme sämtlicher Anteile der Cardior Pharmaceuticals GmbH mit Sitz in Hannover durch die dänische Novo Nordisk A/S freigegeben. Cardior ist ein Biotech-Unternehmen mit Geschäftsschwerpunkt Herzerkrankungen, hier Herzinsuffizienz, also Herzschwäche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen