Ausnahmslos sogenannte Bagatellmärkte
Bundeskartellamt gibt Übernahme der Mediengruppe Frankfurt durch Ippen-Gruppe frei
"Das Zusammenschlussvorhaben führt für die Leser in der Stadt Frankfurt zu Verbesserungen"
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Ippen-Gruppe freigegeben, die Mediengruppe Frankfurt von der FAZIT-Stiftung zu übernehmen. Zu den Zeitungstiteln der Mediengruppe Frankfurt gehören die "Frankfurter Neue Presse" und die "Frankfurter Rundschau". Erworben werden soll auch das Anzeigenblatt "Mix am Mittwoch".
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Zusammenschlussvorhaben führt für die Leser in der Stadt Frankfurt zu Verbesserungen. Derzeit verfügt die FAZ-Gruppe in Frankfurt mit den drei Titeln "Frankfurter Neue Presse", "Frankfurter Rundschau" und der Regionalausgabe der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über ein Monopol. Nach dem Zusammenschluss werden "Frankfurter Neue Presse" und "Frankfurter Rundschau" im Wettbewerb zur Regionalausgabe der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" stehen und die Leser können zwischen zwei voneinander unabhängigen Mediengruppen auswählen."
Die Ippen-Gruppe verlegt in ganz Deutschland Tageszeitungen. Zur Gruppe gehört ebenfalls eine Vielzahl von Anzeigenverlagen, welche Anzeigenblätter herausbringen. An der Spitze der Verlagsgruppe steht der Verleger Dr. Dirk Ippen. In Südhessen verlegt die Ippen-Gruppe u.a. die "Offenbach-Post" und die "Wetterauer Zeitung". Kernverbreitungsgebiete der "Frankfurter Rundschau" und der "Frankfurter Neue Presse" sind die Stadt Frankfurt, der Main-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis und der Landkreis Limburg-Weilburg.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft eine Vielzahl von Anzeigen- und Lesermärkten in Südhessen. Bei den betroffenen Anzeigenmärkten handelt es sich ausnahmslos um sogenannte Bagatellmärkte, welche – aufgrund des geringen Umsatzvolumens – von Gesetzes wegen bei der Entscheidung über die Freigabefähigkeit eines Zusammenschlussvorhabens nicht berücksichtigt werden dürfen. Auf den betroffenen Lesermärkten kommt es infolge des Zusammenschlussvorhabens in der Stadt Offenbach, im Landkreis Offenbach und im Wetteraukreis zu Überschneidungen. Dieser Umstand stand einer Freigabe aber nicht entgegen, da die Verbesserungen auf dem Lesermarkt in der Stadt Frankfurt deutlich gewichtiger sind als etwaige Verschlechterungen in diesen Gebieten. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 03.05.18
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
-
Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
-
Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
-
Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
-
Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.