Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Fusion unter Bedingungen


Vermieter von Eisenbahngüterwagen dürfen unter aufschiebender Bedingung fusionieren
Andreas Mundt: "Wir konnten der Fusion nur unter der Bedingung zustimmen, dass zuvor ein wesentlicher Teil des Geschäfts an ein unabhängiges drittes Unternehmen abgegeben wird"



Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der CIT Rail Holdings (Europe) S.A.S. durch die VTG Rail Assets GmbH unter einer aufschiebenden Bedingung freigegeben. Die Unternehmen dürfen ihre Fusion erst dann vollziehen, wenn sie zuvor einen wesentlichen Teil des Zielunternehmens an ein unabhängiges drittes Unternehmen abgeben.

Die an der Fusion beteiligten Unternehmen VTG und CIT sind europaweit im Bereich der Vermietung von Eisenbahngüterwagen tätig. Das Zielunternehmen CIT ist unter der Marke "Nacco" bekannt. Mieter dieser Eisenbahngüterwagen sind große Industriekunden, Logistikdienstleister, aber auch Eisenbahnunternehmen wie die Deutsche Bahn. Das Vermietgeschäft ist kartellrechtlich getrennt von den eigentlichen Transportleistungen zu betrachten, die die Mieter der Waggons letztendlich durchführen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir konnten der Fusion nur unter der Bedingung zustimmen, dass zuvor ein wesentlicher Teil des Geschäfts an ein unabhängiges drittes Unternehmen abgegeben wird. VTG ist bereits heute der größte Anbieter auf den betroffenen Märkten in Europa. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass Nacco, als einer der wenigen verbliebenen mittelgroßen Waggonvermieter mit breitem Sortiment, ein enger Wettbewerber von VTG ist. Nachdem VTG bereits in den vergangenen Jahren mehrere Wettbewerber übernommen hat, war zu erwarten, dass die vollständige Übernahme von Nacco im Ergebnis eine marktbeherrschende Stellung von VTG begründet hätte."

Die beteiligten Unternehmen haben sich verpflichtet, vor der Übernahme das gesamte Geschäft der deutschen und luxemburgischen Tochter von Nacco sowie einen bestimmten weiteren Güterwagenbestand abzuspalten. Dabei handelt es sich um einen wesentlichen Teil des Kerngeschäfts von Nacco mit sehr bedeutsamen Kunden und einem hohen wettbewerblichen Potenzial. Diese Bewertung hat eine umfangreiche Befragung von Marktteilnehmern (sog. "Markttest") zu dem Zusagenangebot der Unternehmen bestätigt. Hierfür muss sich nunmehr ein von den Fusionsbeteiligten unabhängiger Erwerber finden. Dieser muss bestimmte Qualifikationen erfüllen, damit weiterhin von einem hinreichend hohen Wettbewerbsdruck ausgegangen werden kann.

2015 hatte das Bundeskartellamt den Erwerb der Ahaus-Alstätter Eisenbahn Holding AG durch VTG in einem Vorprüfverfahren freigegeben. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 26.03.18
Newsletterlauf: 11.05.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Märkte für Laborarztpraxen

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der medizinischen Laborgruppe LADR Dr. Kramer & Kollegen mit Hauptsitz in Geesthacht (LADR) durch die deutsche Tochter des australischen Laborkonzerns Sonic Healthcare (Sonic) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Bestellungen von militärischen Fahrzeugen

    Das Bundeskartellamt hat heute Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Rheinmetall AG, Düsseldorf, und Leonardo S.p.A., Rom (Italien), freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die Leonardo Rheinmetall Military Vehicles (LRMV), soll seinen Sitz in Rom haben. Rheinmetall ist ein weltweit aktiver Technologiekonzern, tätig in den Bereichen Rüstungsindustrie und Automobilzulieferung. Leonardo ist ein italienischer Rüstungs-, Informationssicherheits- sowie Luft- und Raumfahrtkonzern, der zu den größten Rüstungsunternehmen der Welt zählt.

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen