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Erbringung von Bargelddienstleistungen


Bundeskartellamt untersagt den Erwerb von Ziemann durch Loomis
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft vor allem die Versorgung mit Bargeld von Handelsunternehmen und Kreditinstituten



Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben des international tätigen, schwedischen Bargelddienstleisters Loomis AB, sämtliche Anteile am bundesweit zweitgrößten Bargelddienstleister, der Ziemann Sicherheit Holding GmbH, Schallstadt, zu erwerben, untersagt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Zusammenschlussvorhaben hätte zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs auf mehreren sehr konzentrierten Regionalmärkten für Bargelddienstleistungen geführt. Nach dem Zusammenschluss wären auf den betroffenen Märkten mit Loomis/Ziemann und dem deutschlandweiten Marktführer Prosegur im Wesentlichen nur noch zwei Unternehmen tätig gewesen. Durch die Verringerung der Anzahl der wesentlichen Wettbewerber von drei auf zwei wären höhere Kosten für die unmittelbaren Nachfrager dieser Leistungen – überwiegend Handel und Banken – sowie mittelbar für die Verbraucher zu befürchten gewesen. Die von den Unternehmen angebotenen Zusagen waren nicht geeignet, die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen."

Die börsennotierte Loomis Gruppe mit Sitz in Schweden ist im Bereich der Erbringung von Bargelddienstleistungen, der Wertelogistik sowie im Handel mit Edelmetallen und Sorten tätig. Die Gruppe unterhält mehr als 400 Standorte in mehr als 20 Ländern. Erst im Jahr 2018 war Loomis mit dem Erwerb des Bereichs Bargelddienstleistungen vom Sicherheitsdienstleister Kötter auf den deutschen Markt getreten. Das Unternehmen bietet Bargelddienstleistungen im Westen und Norden Deutschlands an und ist in den Regionen einer der drei führenden Anbieter.

Ziemann ist nach dem Marktführer Prosegur bundesweit der zweitgrößte Bargelddienstleister. Das Unternehmen ist überregional im Norden, Westen und Süden Deutschlands sowie in Berlin tätig.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft vor allem die Versorgung mit Bargeld von Handelsunternehmen und Kreditinstituten. Darunter fallen sowohl der Transport von Münz- und Papiergeld vom und zum Kunden, die Bearbeitung des Geldes in einem Cash Center sowie die von Kreditinstituten nachgefragte Befüllung und Wartung von Geldautomaten.

Auf jedem der vom Zusammenschluss betroffenen Regionalmärkte für Bargelddienstleistungen in Köln, Bochum, Bielefeld/Münster, Bremen und Koblenz ist neben den beiden Zusammenschlussbeteiligten im Wesentlichen nur Prosegur tätig. Die Zusammenschlussbeteiligten und Prosegur vereinen aufeinander rund 80 Prozent der Marktanteile in den betroffenen Regionen. Die Marktführer hätten nach der Fusion verstärkt den Anreiz, Preise zu erhöhen oder anderweitige Angebotsbedingungen - wie etwa den Service - zu verschlechtern, ohne dass den Kunden noch eine nennenswerte Ausweichalternative zur Verfügung stünde. Bei den übrigen Wettbewerbern handelt es sich um regional tätige, mittelständische Unternehmen, die demgegenüber nur sehr geringe Marktanteile aufweisen. Die Ermittlungen haben deutlich gemacht, dass das Wettbewerbspotential der verbleibenden Wettbewerber nicht ausreichen wird, um den fusionsbedingten Verhaltensspielraum von Loomis/Ziemann und Prosegur hinreichend zu begrenzen.

Im Juli 2019 hatte das Bundeskartellamt den Zusammenschlussbeteiligten mitgeteilt, dass es das Vorhaben kritisch bewertet. Loomis und Ziemann haben in Reaktion auf die Abmahnung des Bundeskartellamtes Zusagen angeboten, die eine Veräußerung von Kundenverträgen sowie der zugehörigen Infrastruktur in den jeweiligen Regionalmärkten zum Gegenstand gehabt hätten. Das Volumen dieser Kundenverträge hätte den fusionsbedingten Zuwachs zwar weitgehend ausgeglichen. Allerdings konnte nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sichergestellt werden, dass die betroffenen Kunden auch in einer ausreichenden Anzahl zum jeweiligen potentiellen Erwerber wechseln würden.

Die bezüglich der Zusagen durchgeführten Markttests bei Kunden und Wettbewerbern fielen kritisch aus und bestätigten die Bedenken des Bundeskartellamtes. Demnach stand zu befürchten, dass ein erheblicher Anteil der befragten Kunden prinzipiell nicht bereit wäre den Bargelddienstleister zu wechseln. Soweit Kunden ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärten, gaben viele an, allenfalls zum Marktführer Prosegur wechseln zu wollen. Kundenverschiebungen zu Prosegur wären jedoch nach Auffassung des Bundeskartellamtes ebenso wettbewerbsschädlich gewesen. Somit war das Vorhaben im Ergebnis zu untersagen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 04.01.20
Newsletterlauf: 05.03.20


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