Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Verbesserungen auf den Telekommunikationsmärkten


Telekom und EWE dürfen zum gemeinsamen Glasfaserausbau Gemeinschaftsunternehmen gründen
Das Bundeskartellamt hat bereits im Dezember Zusagen der Beteiligten im Hinblick auf den Netzausbau sowie zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs im Rahmen des Kartellverfahrens für verbindlich erklärt



Das Bundeskartellamt hat e das Vorhaben der Telekom Deutschland GmbH und der EWE AG, gemeinsam Glasfasernetze bis zum Endkunden in Nordwestdeutschland auszubauen, im Rahmen der Fusionskontrolle freigegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Beteiligten haben sich zu erheblichen Investitionen in den zügigen Ausbau gigabitfähiger Netze verpflichtet. Darüber hinaus haben sie sich bereit erklärt, bestimmte wettbewerbliche Leitplanken zu beachten. In der jetzigen Form wird die Kooperation nach unserer Einschätzung zu deutlichen Verbesserungen auf den Telekommunikationsmärkten in der betroffenen Region und auch im ländlichen Raum führen."

Das Bundeskartellamt hat bereits im Dezember Zusagen der Beteiligten im Hinblick auf den Netzausbau sowie zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs im Rahmen des Kartellverfahrens für verbindlich erklärt. Daneben unterlag das für die Durchführung der Kooperation geplante Gemeinschaftsunternehmen auch der Fusionskontrolle. Da sich das Vorhaben aufgrund der Verpflichtungszusagen im Ergebnis vorteilhaft auf die Wettbewerbsbedingungen auf den betroffenen Märkten auswirkt, konnte nun auch das Fusionskontrollverfahren mit einer Freigabe abgeschlossen werden. Die Freigabe ist noch nicht rechtskräftig. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 04.01.20
Newsletterlauf: 10.03.20



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen