Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Verbesserungen auf den Telekommunikationsmärkten


Telekom und EWE dürfen zum gemeinsamen Glasfaserausbau Gemeinschaftsunternehmen gründen
Das Bundeskartellamt hat bereits im Dezember Zusagen der Beteiligten im Hinblick auf den Netzausbau sowie zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs im Rahmen des Kartellverfahrens für verbindlich erklärt



Das Bundeskartellamt hat e das Vorhaben der Telekom Deutschland GmbH und der EWE AG, gemeinsam Glasfasernetze bis zum Endkunden in Nordwestdeutschland auszubauen, im Rahmen der Fusionskontrolle freigegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Beteiligten haben sich zu erheblichen Investitionen in den zügigen Ausbau gigabitfähiger Netze verpflichtet. Darüber hinaus haben sie sich bereit erklärt, bestimmte wettbewerbliche Leitplanken zu beachten. In der jetzigen Form wird die Kooperation nach unserer Einschätzung zu deutlichen Verbesserungen auf den Telekommunikationsmärkten in der betroffenen Region und auch im ländlichen Raum führen."

Das Bundeskartellamt hat bereits im Dezember Zusagen der Beteiligten im Hinblick auf den Netzausbau sowie zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs im Rahmen des Kartellverfahrens für verbindlich erklärt. Daneben unterlag das für die Durchführung der Kooperation geplante Gemeinschaftsunternehmen auch der Fusionskontrolle. Da sich das Vorhaben aufgrund der Verpflichtungszusagen im Ergebnis vorteilhaft auf die Wettbewerbsbedingungen auf den betroffenen Märkten auswirkt, konnte nun auch das Fusionskontrollverfahren mit einer Freigabe abgeschlossen werden. Die Freigabe ist noch nicht rechtskräftig. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 04.01.20
Newsletterlauf: 10.03.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen