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Wachsende Bedeutung von Nachschlagewerken im Web


Bundeskartellamt gibt Übernahme des Brockhaus Verlages durch Bertelsmann frei
Brockhaus und Bertelsmann sind seit Jahren die wichtigsten Herausgeber von deutschsprachigen Universallexika und deutschsprachigen Themenlexika mit einer herausragenden Marktstellung


(05.05.09) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim, durch die Wissenmedia GmbH, einer Tochtergesellschaft der Bertelsmann AG, Gütersloh, im Hautprüfverfahren freigegeben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Märkte für deutschsprachige Universallexika, deutschsprachige Themenlexika, deutschsprachige Themensachbücher sowie deutschsprachige Kinder- und Jugendbücher. Die Märkte aus dem Bereich Nachschlagewerke sind - wie sich im Verlaufe der Prüfung herausgestellt hat - Bagatellmärkte und unterliegen deshalb nicht der deutschen Fusionskontrolle. Auf den übrigen Buchmärkten ist die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung nicht zu erwarten.

Brockhaus und Bertelsmann sind seit Jahren die wichtigsten Herausgeber von deutschsprachigen Universallexika und deutschsprachigen Themenlexika mit einer herausragenden Marktstellung. Die Umsätze für Nachschlagewerke in Deutschland sind jedoch in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen, seit 2006 um mehr als 50 %. Dies hat dazu geführt, dass der Markt für Universallexika und der Markt für Themenlexika zu Bagatellmärkten im Sinne des § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB geworden sind mit einem Marktvolumen in Deutschland von jeweils weniger als 15 Mio. Euro.

Ursächlich für diese Entwicklung sind ein struktureller Wandel im Verbraucherverhalten und eine wachsende Bedeutung von Nachschlagewerken im Internet. Der Strukturwandel wurde durch neue technologische Entwicklungen und Weiterentwicklungen (Internet, Weblogs, Multimedia-Anwendungen u.a.), deren zunehmende Akzeptanz und Verbreitung in der Bevölkerung sowie durch darauf aufbauende neue Produktangebote (Online-Nachschlagewerke) bewirkt.

Im Rahmen der angestellten Marktermittlung konnte das Bundeskartellamt auch weitergehende Erkenntnisse über das Verbraucherverhalten in den relevanten Märkten gewinnen. Die Einschätzung von befragten Verlagen und Buchhandelshandelsfilialisten, die weitere Umsatzrückgänge erwarten und keinen Raum für Preiserhöhungen sehen, deuten darauf hin, dass sich die Preissetzungsspielräume für die Anbieter von gedruckten Nachschlagewerken verringert haben. Dies wird fast ausschließlich mit der Konkurrenz durch unentgeltliche Angebote im Internet und der damit einhergehenden erhöhten Preissensitivität der Verbraucher begründet.

Letzten Endes konnte die Frage, welche Bedeutung diesem Strukturwandel und dem veränderten Verbraucherverhalten für die Marktposition von Bertelsmann nach dem Erwerb von Brockhaus zukommt, offen bleiben, da die Untersuchung zu dem Ergebnis führte, dass es sich bei den relevanten Märkten um Bagatellmärkte handelt. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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