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Rechtswidrige Preisabsprache bei Arzneimitteln


Abgesprochene Preiserhöhung bei Arzneimitteln nach Bonusantrag rückgängig gemacht
Grünenthal hat die im Zuge der rechtswidrigen Preisabsprache festgelegten Preiserhöhungen zurückgenommen und die Preise auf das Niveau vor Beginn der Absprache reduziert


(11.05.09) - Die Firma Grünenthal GmbH hatte im Herbst 2008 eine Preisabsprache mit der Infectopharm GmbH im Rahmen eines sogenannten Bonusantrags beim Bundeskartellamt angezeigt und durch umfassende Angaben zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen. Das Bundeskartellamt konnte daraufhin die zwischen den beiden Arzneimittelherstellern im Bereich der Colistin-haltigen Antibiotika abgesprochenen Preiserhöhungen abstellen und eine Preisreduktion bei den betroffenen Präparaten durchsetzen. Die bereits entstandenen Mehrkosten werden den Krankenkassen zurückgezahlt.

Grünenthal hat die im Zuge der rechtswidrigen Preisabsprache festgelegten Preiserhöhungen zurückgenommen und die Preise auf das Niveau vor Beginn der Absprache reduziert. Den Krankenkassen unterbreitete das Unternehmen jüngst einen Vorschlag zur Kompensation der durch die Preisabsprache entstandenen Mehrkosten. In Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes wurde, aufgrund der umfassenden Kooperation von Grünenthal bei den Ermittlungen, von der Verhängung eines Bußgeldes abgesehen.

Infectopharm hat die Preise ebenfalls wieder abgesenkt. Nach Intervention des Bundeskartellamtes erklärte sich auch Infectopharm bereit, den bei den Krankenkassen entstandenen Schaden zu begleichen. Ein Bußgeld wurde aufgrund der geringen finanziellen Bedeutung der Preisabsprache, des niedrigen Marktanteils der Infectopharm und der Einwilligung in die freiwillige Schadensbegleichung nicht verhängt. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

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