Individuelle Verhandlung zwischen den Beteiligten
Einheitliche Händlerentgelte bei electronic cash-Kartenzahlungen werden aufgegeben
Nach der Auffassung des Bundeskartellamtes stellt das Einheitsentgelt eine Wettbewerbsbeschränkung dar
(05.05.14) - Die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft in Deutschland werden ihre Vereinbarung über einheitliche Händlerentgelte beim electronic cash-Kartenzahlungssystem aufgeben. Dazu haben sich die Verbände dem Bundeskartellamt gegenüber verpflichtet. Die Wettbewerbsbehörde bewertet die bislang bestehende Vereinbarung als Wettbewerbsbeschränkung (siehe auch PM des Bundeskartellamtes vom 28. Mai 2013).
Bislang zahlen Händler in Deutschland für jeden Zahlungsvorgang mit der Girocard (früher EC-Karte) ein einheitliches Entgelt an die Bank, die die Girocard ausgegeben hat. Dieses Entgelt wird von den Bankenverbänden gemeinsam festgelegt und beträgt einheitlich 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber 0,08 Euro. Für Umsätze an Tankstellen gilt ein verringerter Satz.
Nach der Auffassung des Bundeskartellamtes stellt das Einheitsentgelt eine Wettbewerbsbeschränkung dar. Die eingehende Prüfung der Marktverhältnisse hat deutlich gemacht, dass stattdessen individuelle Verhandlungen zwischen den Marktbeteiligten – Händler und kartenausgebende Banken – möglich sind und keine Rechtfertigung für den Fortbestand dieser Wettbewerbsbeschränkung besteht. Künftig wird die Höhe des Entgelts in Verhandlungen zwischen den kartenausgebenden Banken und den Händlern vereinbart.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ein einheitlich durch die Banken festgelegtes Entgelt beschränkt den Wettbewerb. Es gibt dafür auch keine Rechtfertigung. Große Handelsketten oder Mineralölkonzerne mit ihren Tankstellen sind schon längst ausgeschert und haben mit den Banken Rabatte für Transaktionen an ihren Kassen ausgehandelt. Derartige Verhandlungen sind aber nun auch für kleine Händler über ihre jeweiligen Netzbetreiber möglich. Durch den Systemwechsel werden nun die Voraussetzungen für Preiswettbewerb geschaffen."
Bei electronic cash handelt es sich um ein System zur bargeldlosen Zahlung an Verkaufsstellen im Handel mit der Girocard. Es ist das mit Abstand führende Kartenzahlungssystem auf dem deutschen Markt mit einem Transaktionsvolumen von 128 Mrd. Euro jährlich. Wesentliches Wettbewerbsprodukt und Alternative für die Händler ist das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV), bei dem die Girocard zur Erzeugung einer Lastschrift genutzt wird. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.