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Freigabe in der Fusionskontrolle


Keine durchgreifenden Bedenken: Sky kann sich an Sport1 beteiligen
Durch den geplanten Erwerb wird Skys Marktposition im Pay-TV-Bereich nicht in einem wettbewerblich relevanten Maße verstärkt

(06.03.14) - Das Bundeskartellamt hat bereits am 12. Februar 2014 den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an dem Sport-Sender Sport1 durch Sky Deutschland freigegeben. Zu der Transaktion gehört außerdem der Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der Constantin Sport Marketing GmbH sowie die Übernahme der Plazamedia GmbH TV- und Filmproduktion. Veräußerer ist jeweilis die Constantin Medien Gruppe.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes,sagte: "Im Ergebnis hatten wir keine durchgreifenden Bedenken gegen den Zusammenschluss. Sky verfügt zwar über eine überragende Marktstellung im Pay-TV-Bereich. Durch den geplanten Erwerb wird diese Marktposition aber nicht in einem wettbewerblich relevanten Maße verstärkt."

Sport1 betreibt vor allem den Free-TV-Sender Sport1 und das Online-Portal Sport1.de. Daneben bietet Sport1 aber auch kleine sportbezogene Pay-TV Kanäle an, die von Sky und anderen Plattformen weiter vertrieben werden. CSM vermarktet TV-Werbezeiten und Online-Werbeflächen, insbesondere für Sport1, aber auch für Dritte. Plazamedia ist insbesondere als Produzent von Sportsendungen tätig. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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