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Freigabe in der Fusionskontrolle


Keine durchgreifenden Bedenken: Sky kann sich an Sport1 beteiligen
Durch den geplanten Erwerb wird Skys Marktposition im Pay-TV-Bereich nicht in einem wettbewerblich relevanten Maße verstärkt

(06.03.14) - Das Bundeskartellamt hat bereits am 12. Februar 2014 den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an dem Sport-Sender Sport1 durch Sky Deutschland freigegeben. Zu der Transaktion gehört außerdem der Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der Constantin Sport Marketing GmbH sowie die Übernahme der Plazamedia GmbH TV- und Filmproduktion. Veräußerer ist jeweilis die Constantin Medien Gruppe.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes,sagte: "Im Ergebnis hatten wir keine durchgreifenden Bedenken gegen den Zusammenschluss. Sky verfügt zwar über eine überragende Marktstellung im Pay-TV-Bereich. Durch den geplanten Erwerb wird diese Marktposition aber nicht in einem wettbewerblich relevanten Maße verstärkt."

Sport1 betreibt vor allem den Free-TV-Sender Sport1 und das Online-Portal Sport1.de. Daneben bietet Sport1 aber auch kleine sportbezogene Pay-TV Kanäle an, die von Sky und anderen Plattformen weiter vertrieben werden. CSM vermarktet TV-Werbezeiten und Online-Werbeflächen, insbesondere für Sport1, aber auch für Dritte. Plazamedia ist insbesondere als Produzent von Sportsendungen tätig. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Kartellrecht

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