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Kartellabsprachen in der Papierindustrie


Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen Dekorpapierhersteller
Zum Abbau von Überkapazitäten im Markt wurden koordinierte Kapazitätsstilllegungen vereinbart


(07.02.08) - Das Bundeskartellamt hat Ende Januar 2008 Geldbußen in Höhe von insgesamt ca. 62 Mio. Euro gegen drei Hersteller von Dekorpapieren und fünf Verantwortliche wegen Preis- und Kapazitätsstilllegungsabsprachen verhängt. Bei den drei Unternehmen handelt es sich um die Munksjö Paper GmbH, Aalen, die Felix Schoeller Holding GmbH & Co. KG, Osnabrück, und die Arjo Wiggins Deutschland GmbH, Dettingen; gegen weitere Dekorpapierhersteller wird noch ermittelt.

Bei den drei betroffenen Unternehmen handelt es sich um Gesellschaften der drei größten europäischen Hersteller von Dekorpapieren. Dekorpapiere sind Spezialpapiere zur Oberflächenveredelung von Holzwerkstoffen. Sie werden vorzugsweise in der Möbelindustrie und im Innenausbau eingesetzt. Gegenstand der Absprachen waren koordinierte Preiserhöhungen über einen Zeitraum von mindestens August 2005 bis Anfang November 2007. Darüber hinaus haben die Kartellanten in der zweiten Jahreshälfte 2007 zum Abbau von Überkapazitäten im Markt auch koordinierte Kapazitätsstilllegungen vereinbart.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Durchsuchung am 6. November 2007. Durchsucht wurden drei Standorte in Deutschland sowie auf Ersuchen des Bundeskartellamts ein weiterer Standort in Schweden. Bei der Durchsuchung konnte umfangreiches Material sichergestellt werden.

Kartellamtspräsident Dr. Bernhard Heitzer sagte: "Das Verfahren ist ein Beweis für das schnelle und entschlossene Vorgehen des Bundeskartellamts gegen jegliche Form von Kartellabsprachen. Die Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden hat sich dabei als außerordentlich effizient und erfolgreich bewährt. Ich danke den Mitarbeitern der schwedischen Wettbewerbsbehörde ganz ausdrücklich für ihre unbürokratische Unterstützung in diesem Verfahren."

Die drei betroffenen Unternehmen haben angekündigt, die Geldbußen zu akzeptieren. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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  • Antennenstandorte für 1&1

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    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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