Kartellabsprachen in der Papierindustrie
Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen Dekorpapierhersteller
Zum Abbau von Überkapazitäten im Markt wurden koordinierte Kapazitätsstilllegungen vereinbart
(07.02.08) - Das Bundeskartellamt hat Ende Januar 2008 Geldbußen in Höhe von insgesamt ca. 62 Mio. Euro gegen drei Hersteller von Dekorpapieren und fünf Verantwortliche wegen Preis- und Kapazitätsstilllegungsabsprachen verhängt. Bei den drei Unternehmen handelt es sich um die Munksjö Paper GmbH, Aalen, die Felix Schoeller Holding GmbH & Co. KG, Osnabrück, und die Arjo Wiggins Deutschland GmbH, Dettingen; gegen weitere Dekorpapierhersteller wird noch ermittelt.
Bei den drei betroffenen Unternehmen handelt es sich um Gesellschaften der drei größten europäischen Hersteller von Dekorpapieren. Dekorpapiere sind Spezialpapiere zur Oberflächenveredelung von Holzwerkstoffen. Sie werden vorzugsweise in der Möbelindustrie und im Innenausbau eingesetzt. Gegenstand der Absprachen waren koordinierte Preiserhöhungen über einen Zeitraum von mindestens August 2005 bis Anfang November 2007. Darüber hinaus haben die Kartellanten in der zweiten Jahreshälfte 2007 zum Abbau von Überkapazitäten im Markt auch koordinierte Kapazitätsstilllegungen vereinbart.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Durchsuchung am 6. November 2007. Durchsucht wurden drei Standorte in Deutschland sowie auf Ersuchen des Bundeskartellamts ein weiterer Standort in Schweden. Bei der Durchsuchung konnte umfangreiches Material sichergestellt werden.
Kartellamtspräsident Dr. Bernhard Heitzer sagte: "Das Verfahren ist ein Beweis für das schnelle und entschlossene Vorgehen des Bundeskartellamts gegen jegliche Form von Kartellabsprachen. Die Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden hat sich dabei als außerordentlich effizient und erfolgreich bewährt. Ich danke den Mitarbeitern der schwedischen Wettbewerbsbehörde ganz ausdrücklich für ihre unbürokratische Unterstützung in diesem Verfahren."
Die drei betroffenen Unternehmen haben angekündigt, die Geldbußen zu akzeptieren. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
-
Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
-
Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
-
Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
-
Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."