Erwerb verschiedener Karstadt-Häuser
Übernahme von 88 Karstadt-Warenhäusern durch die Signa Holding freigegeben
Bundeskartellamt: "Letzten Endes wird hier ein Investor durch einen anderen ausgetauscht"
(09.09.14) - Das Bundeskartellamt hat den am 15. August angemeldeten Erwerb von 88 Karstadt Warenhäusern durch die Signa Holding GmbH ohne Auflagen und Bedingungen freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Letzten Endes wird hier ein Investor durch einen anderen ausgetauscht. An der Marktstellung der einzelnen Karstadt Warenhäuser ändert sich dadurch aus wettbewerblicher Sicht nichts. Wir konnten die Prüfung des Vorhabens daher nach nur wenigen Tagen abschließen und das Vorhaben freigeben. Die Frage einer sogenannten Deutschen Warenhaus AG stellte sich in diesem Verfahren nicht."
Die Signa Holding GmbH, welche mittelbar durch den österreichischen Immobilienhändler René Benko geführt wird, hatte die Karstadt Warenhäuser von dem bisherigen Eigentümer, dem Finanzinvestor Nicolas Berggruen, übernommen. Damit sind die gesamten Karstadt-Warenhäuser wieder unter einer Holding zusammengeführt.
Signa hatte im Oktober des vergangenen Jahres die drei Karstadt Premium-Häuser in Berlin, Hamburg und München sowie die Karstadt Sportgeschäfte übernommen. Auch der Erwerb von verschiedenen Karstadt-Immobilien durch Signa war vom Bundeskartellamt geprüft und freigegeben worden. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
-
Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
-
Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
-
Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
-
Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."