Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Erwerb verschiedener Karstadt-Häuser


Übernahme von 88 Karstadt-Warenhäusern durch die Signa Holding freigegeben
Bundeskartellamt: "Letzten Endes wird hier ein Investor durch einen anderen ausgetauscht"

(09.09.14) - Das Bundeskartellamt hat den am 15. August angemeldeten Erwerb von 88 Karstadt Warenhäusern durch die Signa Holding GmbH ohne Auflagen und Bedingungen freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Letzten Endes wird hier ein Investor durch einen anderen ausgetauscht. An der Marktstellung der einzelnen Karstadt Warenhäuser ändert sich dadurch aus wettbewerblicher Sicht nichts. Wir konnten die Prüfung des Vorhabens daher nach nur wenigen Tagen abschließen und das Vorhaben freigeben. Die Frage einer sogenannten Deutschen Warenhaus AG stellte sich in diesem Verfahren nicht."

Die Signa Holding GmbH, welche mittelbar durch den österreichischen Immobilienhändler René Benko geführt wird, hatte die Karstadt Warenhäuser von dem bisherigen Eigentümer, dem Finanzinvestor Nicolas Berggruen, übernommen. Damit sind die gesamten Karstadt-Warenhäuser wieder unter einer Holding zusammengeführt.

Signa hatte im Oktober des vergangenen Jahres die drei Karstadt Premium-Häuser in Berlin, Hamburg und München sowie die Karstadt Sportgeschäfte übernommen. Auch der Erwerb von verschiedenen Karstadt-Immobilien durch Signa war vom Bundeskartellamt geprüft und freigegeben worden. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen