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Im Rahmen der Bonusregelung kooperiert


Bußgelder gegen Anbieter von Bergbauspezialarbeiten wegen Preis- und Submissionsabsprachen
Anstehende Aufträge wurden im Vorfeld untereinander aufgeteilt - Bei der Angebotsabgabe musste demnach nicht mehr mit einem vermeintlich günstigeren Angebot der Konkurrenz gerechnet werden

(17.09.14) - Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von 17,4 Mio. Euro gegen fünf Anbieter von Bergbauspezialarbeiten wegen Preis- bzw. Submissionsabsprachen verhängt. Bei den Unternehmen handelt es sich um die BeMo Tunnelling GmbH, Deutschland, Eching; die Deilmann-Haniel GmbH, Dortmund; die Feldhaus Bergbau GmbH & Co. KG, Schmallenberg; die Schachtbau Nordhausen GmbH, Nordhausen, und die Thyssen Schachtbau GmbH [Es handelt sich nicht um ein Unternehmen des ThyssenKrupp-Konzerns], Mülheim an der Ruhr. Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer Durchsuchung im April 2013 infolge eines Kronzeugenantrages der Operta GmbH, Mülheim an der Ruhr, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes,sagte: "Die Unternehmen haben sich zur Vermeidung von Preiskämpfen im Rahmen von Ausschreibungen abgesprochen. Anstehende Aufträge wurden im Vorfeld untereinander aufgeteilt. Bei der Angebotsabgabe musste demnach nicht mehr mit einem vermeintlich günstigeren Angebot der Konkurrenz gerechnet werden. Das Kartellverfahren konnte auch aufgrund der umfassenden Kooperation aller beteiligten Unternehmen in relativ kurzer Zeit abgeschlossen werden."

Die Absprachen betrafen zwei verschiedene Komplexe:

Im Rahmen der bereits 2007 begonnenen Umrüstung des ehemaligen Eisenerzbergwerkes "Schacht Konrad" bei Salzgitter zu einem Endlager für radioaktive Abfälle war für Anfang 2011 die Vergabe mehrerer Lose für Bergbauspezialarbeiten durch die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE GmbH, Peine) vorgesehen. Das Auftragsvolumen belief sich auf insgesamt rund 110 Mio. Euro. Die sechs Unternehmen schlossen sich zu mehreren Bietergemeinschaften zusammen. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben ergeben, dass in der Angebotsphase sowohl die Aufteilung bestimmter Lose, als auch die Höhe der abgegebenen Angebote (und Schutzangebote) zwischen den Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften abgesprochen wurde.

Ende Januar 2008 fand ein Treffen von Wettbewerbern aus dem Bereich Bergbauspezialarbeiten in einem Hotel in Gladbeck statt. An diesem Treffen nahmen u. a. Vertreter der BeMo Tunnelling, der Operta und der Thyssen Schachtbau teil. Die Teilnehmer waren sich einig, dass man künftig einen Preiskampf um Aufträge für Bergbauspezialarbeiten der RAG Deutsche Steinkohle AG verhindern wollte. Um dies zu gewährleisten, wurde vereinbart, sich bei Aufträgen dieses Nachfragers abzusprechen. Zwischen den Wettbewerbern wurden auch Quoten für die zu vergebenden Aufträge festgelegt. In der Folge wurden im Zeitraum von Oktober 2010 bis November 2012 insgesamt über 30 Projekte in den Steinkohlebergwerken Auguste Victoria, Ibbenbüren und Prosper Haniel mit einem Netto-Ausschreibungsvolumen von ca. 80 Millionen Euro untereinander abgesprochen.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde mildernd berücksichtigt, dass alle genannten Unternehmen im Laufe des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt im Rahmen der Bonusregelung kooperiert haben. Ferner wurde mit den fünf Unternehmen, gegen die ein Bußgeld verhängt wurde, eine einvernehm­liche Verfahrensbeendigung erzielt, was sich zusätzlich bußgeldmildernd auswirkte.

Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

Das Bundeskartellamt hat sich in diesem Verfahren auch mit der Staatsanwaltschaft Bochum ausgetauscht, da es sich um Kartelle handelt, die öffentlich ausgeschriebene Dienstleistungen betreffen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die handelnden natürlichen Personen. (Bundeskartellamt: ra)


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