Alleinstellung in Leser- und Anzeigenmärkten
Westfälische Nachrichten dürfen Münstersche Zeitung übernehmen
Nach den Grundsätzen der Sanierungsfusion ist ein Zusammenschluss jedoch trotz Monopolbildung ausnahmsweise freizugeben, wenn dem Zielunternehmen aufgrund seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Insolvenz bevorsteht
(23.09.14) - Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben des Münsteraner Aschendorff Verlages (Westfälische Nachrichten), die Münstersche Zeitung zu übernehmen, freigegeben. Veräußerer ist das Dortmunder Medienhaus Lensing (Ruhr-Nachrichten). Die Münstersche Zeitung umfasst die Ausgaben Münster, Steinfurt und Greven.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Mit dem Zusammenschluss erreicht Aschendorff auf den betroffenen Leser- und Anzeigenmärkten eine Alleinstellung oder kommt ihr zumindest nahe. Nach den Grundsätzen der Sanierungsfusion ist ein Zusammenschluss jedoch trotz Monopolbildung ausnahmsweise freizugeben, wenn dem Zielunternehmen aufgrund seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Insolvenz bevorsteht, seine Marktposition in diesem Fall ohnehin dem Erwerber zufallen würde und es insbesondere auch keinen alternativen Erwerber gibt. Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen hat sich das Bundeskartellamt in einem sehr intensiven Prüfprozess, der bereits im Vorfeld der Anmeldung begann, überzeugen können."
Anders als im Fall der sieben Lokalausgaben der Westfälischen Rundschau und der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, in dem es zu einer Rücknahme der Anmeldung kam, handelt es sich bei der Münsterschen Zeitung, die historisch auf den Fahle-Verlag zurückgeht, um einen wirtschaftlich und organisatorisch hinreichend vom Medienhaus Lensing abgrenzbaren Geschäftsbereich, auf den die Grundsätze der Sanierungsfusion Anwendung finden können. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
-
Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
-
Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
-
Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
-
Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."