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TUIfly und Air Berlin überstehen Kartellprüfung


Das Bundeskartellamt gibt Übernahme des Städtefluggeschäfts der TUIfly durch Air Berlin frei
Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, dass Air Berlin sich nicht an TUIfly beteiligen


(10.09.09) - Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Städtefluggeschäfts von TUIfly durch Air Berlin fusionskontrollrechtlich freigegeben. Damit kann Air Berlin das Streckenportfolio des Städtefluggeschäfts von TUIfly, einschließlich der Flugzeugkapazitäten und des Personals, übernehmen.

Es umfasst insgesamt 117 Strecken in die Länder Österreich, Ägypten, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Kroatien, Israel, Italien, Marokko, Portugal, Schweden, Tunesien und die Türkei sowie sieben innerdeutsche Strecken. Mit insgesamt 55 übernommenen Strecken liegt der Schwerpunkt in Italien.

Die Ermittlungen haben ergeben, dass es nur auf wenigen Strecken Überschneidungen des Flugangebots von TUIfly und Air Berlin gibt und dass Air Berlin in einige dieser Länder (wie z.B. Italien) bislang nur ein geringes Passagieraufkommen befördert hat. Zudem gibt es auf den relevanten Strecken bzw. in die relevanten Gebiete eine ausreichende Zahl von Wettbewerbern.

Ursprünglich waren darüber hinaus wechselseitige Beteiligungen von Air Berlin an TUIfly und TUI an Air Berlin in Höhe von jeweils 19,9 Prozent geplant, die jeweils mit weitergehenden Rechten verbunden waren. Die beteiligten Unternehmen haben von diesen Planungen Abstand genommen. Die Beteiligungen wurden auf jeweils 9,9 Prozent reduziert und auf die weitergehenden Rechte wurde verzichtet. Damit erfüllten die wechselseitigen Beteiligungen in der nunmehr angemeldeten Form keine Zusammenschlusstatbestände mehr.

Die beteiligten Unternehmen haben zudem erklärt, dass Air Berlin sich nicht an TUIfly beteiligen wird und die Beteiligung in Höhe von 9,9 Prozent der TUI an Air Berlin erst nach Klärung etwaig verbleibender kartellrechtlicher Fragen mit dem Amt vollzogen werden wird. (Bundeskartellamt: ra)


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