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Kartellverfahren gegen Industrieversicherer


AXA Versicherung AG, HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G und Gothaer Allgemeine Versicherung AG nehmen ihren Einspruch gegen die Bußgeldbescheide des Bundeskartellamtes vom März 2005 zurück
Das Bundeskartellamt hatte 2005 Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 150 Mio. Euro gegen insgesamt 18 Versicherungsunternehmen sowie 22 betroffene Vorstandsmitglieder dieser Unternehmen verhängt


(20.07.09) - In dem Kartellverfahren gegen Industrieversicherer haben nach Einspruchsrücknahme der AXA Versicherung AG in der vergangenen Woche nunmehr auch der HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. und die Gothaer Allgemeine Versicherung AG sowie die persönlich Betroffenen ihren Einspruch gegen die Bußgeldbescheide des Bundeskartellamtes vom März 2005 zurückgenommen. Dies geht aus einer Meldung des Bundeskartellamtes hervor.

Die Rücknahme der Einsprüche betrifft den Komplex industrielle Sachversicherung und damit den mit Abstand bedeutendsten Teil der Vorwürfe des Bundeskartellamtes. Die Allianz und die Württembergische Versicherung hatten ihre Einsprüche bereits vor dem Beginn des gerichtlichen Verfahrens zurückgenommen. Das Pilotverfahren des OLG Düsseldorf in Sachen Industrieversicherer ist damit beendet. Damit sind nun vom Bundeskartellamt verhängte Bußgelder in Höhe von insgesamt ca. 96 Mio. Euro rechtskräftig geworden.

Das Bundeskartellamt hatte 2005 Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 150 Mio. Euro gegen insgesamt 18 Versicherungsunternehmen sowie 22 betroffene Vorstandsmitglieder dieser Unternehmen verhängt. Der Kartellrechtsverstoß betraf bundesweit und branchenübergreifend vor allem den Bereich der industriellen Sachversicherung (Feuer-, Feuer-Betriebsunterbrechungs-, EC- und All-Risk-Versicherung sowie Technische Versicherung), ferner die Transport- und die Gebäude-/ Monopol-Versicherung sowie Reisekosteninsolvenzversicherung.

Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes hatten sich die betreffenden Versicherer seit Mitte 1999 abgesprochen, den zum damaligen Zeitpunkt bestehenden intensiven Prämien- und Bedingungswettbewerb zu beenden, um höhere Prämien und Konditionenveränderungen herbeizuführen.

Das Gericht hatte die Beweisaufnahme gegen die AXA Versicherung AG, HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. und die Gothaer Allgemeine Versicherung AG weitgehend abgeschlossen und Sachverständige mit der Berechnung eines möglichen kartellbedingten Mehrerlöses beauftragt. Das OLG hat die Möglichkeit, nach mündlicher Verhandlung, von der durch das Bundeskartellamt festgesetzten Buße abzuweichen und zwar nach unten wie auch nach oben.

Eine Reihe von Einsprüchen, die die noch ausstehenden Bußgeldsumme von ca. 54 Mio. Euro betreffen, müssen noch zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht verhandelt werden, soweit die Unternehmen ihre Einsprüche nicht auch diesbezüglich zurücknehmen. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

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    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

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    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

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