Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

15 Mio. Euro Rückerstattung


Überhöhte Wasserpreise - Wuppertaler Stadtwerke müssen 15 Mio. Euro erstatten
Im engeren Sinne verglichen wurden die Wuppertaler Wasserpreise mit den Preisen in Bochum, Bonn und Duisburg

(12.11.15) - Wegen überhöhter Wasserpreise hat das Bundeskartellamt mit den Wuppertaler Stadtwerken, der WSW Energie und Wasser AG, einen Vergleich über die Rückerstattung von 15 Mio. Euro zugunsten der Wuppertaler Wasserkunden geschlossen. Die Wasserpreise der WSW lagen im Zeitraum von 2009 bis einschließlich April 2013 weit oberhalb der Preise, die in vergleichbaren Versorgungsgebieten erhoben wurden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Um einen Schlussstrich unter das sehr aufwendige Verfahren zu ziehen, haben wir uns mit den Stadtwerken Wuppertal auf den Betrag von 15 Mio. Euro Rückerstattung zugunsten der Verbraucher in Wuppertal geeinigt. Die Wasserversorgungsbedingungen sind in Wuppertal anerkanntermaßen schwieriger als in anderen Regionen. Allerdings mussten wir auch in Anbetracht dieser besonderen Umstände von deutlich überhöhten Preisen ausgehen. Die Rückerstattung an die damaligen Kunden der Wasserwerke soll bis Mitte des nächsten Jahres erfolgen. Das Verfahren zeigt, wie wichtig und effektiv die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht im Wasserbereich sein kann."

Im engeren Sinne verglichen wurden die Wuppertaler Wasserpreise mit den Preisen in Bochum, Bonn und Duisburg. Die Bedingungen der Wasserversorgung in Wuppertal sind allerdings besonders schwierig (u.a. Höhenunterschiede im Stadtgebiet, mehrere Talsperren und Wasserwerke, Reservekapazitäten, Bevölkerungsrückgang) und rechtfertigen daher nach Auffassung des Bundeskartellamtes einen Teil der Preisüberhöhung. Aufgrund umfangreicher und nachhaltiger Meinungsverschiedenheiten mit der WSW auch über zahlreiche Sachverhaltsfragen und um einen langjährigen Rechtsstreits zu vermeiden, haben sich beide Parteien auf einen Rückerstattungsbetrag in Höhe von 15 Mio. Euro geeinigt, der bis zum 30. Juni 2016 an die Wuppertaler Wasserkunden (des betreffenden Zeitraums) in Form von Verrechnungsschecks zurück erstattet wird. Im Gegenzug erklärte sich das Bundeskartellamt bereit, das Verwaltungsverfahren einzustellen.

Die Stadt Wuppertal hat ihre Wasserversorgung zwischenzeitlich nach Einleitung des Prüfungsverfahrens rekommunalisiert. Seit Anfang Mai 2013 erhebt ein Eigenbetrieb der Stadt Wuppertal Wassergebühren. Da sich die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle nicht auf öffentlich-rechtliche Gebühren erstreckt, konnte das Bundeskartellamt keine Preissenkung für die Zukunft anordnen. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen