Marktmacht von Internetplattformen
Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss zwischen CTS Eventim und FKP Scorpio frei
CTS Eventim besitzt eine sehr starke Marktstellung vor allem beim Ticketvertrieb über die eigene Plattform und den eigenen Online-Shop
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Konzert- und Festivalveranstalters FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH ("Hurricane", "Southside") durch die CTS Eventim AG & Co. KGaA freigegeben. CTS Eventim ist insbesondere bekannt durch seinen Ticket-Online-Shop "Eventim.de". Das Unternehmen bietet außerdem über eine elektronische Plattform Veranstaltern und Vorverkaufsstellen Ticketsystemdienstleistungen an und ist auch selbst als Veranstalter insbesondere von Rock/Pop-Tourneen und Festivals ("Rock am Ring", "Rock im Park") tätig.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "CTS Eventim besitzt eine sehr starke Marktstellung vor allem beim Ticketvertrieb über die eigene Plattform und den eigenen Online-Shop. Im Zusammenhang mit der Marktmacht von Plattformen stellen sich viele kartellrechtliche Fragen neu. Wir haben in den vergangenen Monaten sehr viel Grundsatzarbeit betrieben, um die Geschäftsmodelle digitaler Plattformen zu durchdringen. Gegen CTS Eventim führen wir aktuell ein Verfahren wegen des Verdachts auf Marktmachtmissbrauch im Zusammenhang mit bestimmten Geschäftspraktiken des Unternehmens. Auch im Bereich der Rock/Pop-Tourneen und der Festivals ist CTS ein starker Wettbewerber. Wir haben daher den Zusammenschluss vertieft geprüft, obwohl CTS bereits bisher an FKP Scorpio beteiligt war. Durch die Anteilserhöhung kommt es im Ergebnis aber nicht zu einer relevanten Veränderung der Marktverhältnisse."
Auf den Veranstaltermärkten wurde vor allem die Wettbewerbssituation bei Musikfestivals und Rock/Pop-Tourneekonzerten intensiv geprüft. Bei den Festivals kam es nur teilweise zu Überschneidungen der regionalen Einzugsgebiete, bei denen wirksamer Wettbewerb durch neue große Festivals wie z.B. "Lollapalooza" in Berlin oder "Rockavaria" in München festgestellt werden konnte. Bei den Tourneekonzerten ist mit dem US-Konzern Live Nation Inc. ein weiterer, großer Anbieter in den deutschen Markt eingetreten, so dass das Vorhaben auch dort nicht zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung oder erheblichen Behinderung des Wettbewerbs führen wird. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 18.02.17
Home & Newsletterlauf: 13.02.17
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."