Untersagung im Bereich der Stadtwerkebeteiligungen
Bundesgerichtshof bestätigt Untersagung des Zusammenschlusses E.ON/Eschwege
Strommärkte in Deutschland werden auch noch durch ein marktbeherrschendes Duopol von E.ON und RWE beherrscht
(13.11.08) - Der Bundesgerichtshof hat die gegenüber dem E.ON-Konzern ergangene Untersagung, sich mit 33 Prozent an den Stadtwerken Eschwege zu beteiligen, bestätigt. Mit dieser höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung wird die seit einigen Jahren vom Bundeskartellamt verfolgte Untersagungslinie im Bereich der Stadtwerkebeteiligungen bestätigt und vor allem im Stromsektor ein Fortschreiten der vertikalen Integration verhindert.
Das Bundeskartellamt hatte in zwei bundesweiten Erhebungen zu den Marktverhältnissen auf den Strommärkten in Deutschland eine überragende Position von E.ON und RWE auf der Ebene der Erzeugung und des Erstabsatzes von Strom nachgewiesen. Mehr als 60 Prozent der in Deutschland an Endverbraucher gelieferten Strommengen werden unmittelbar von E.ON und RWE selbst erzeugt bzw. importiert.
Der Bundesgerichtshof ist dem Bundeskartellamt darin gefolgt, dass die Strommärkte in Deutschland auch heute noch durch ein marktbeherrschendes Duopol von E.ON und RWE beherrscht werden und dass dieses Duopol durch die gemeinsame Strategie, sukzessive Beteiligungen an Stadtwerken zu erwerben, die Märkte abschottet.
Ausdrücklich weist der Bundesgerichtshof auch auf die geringe Durchleitungskapazität der Kuppelstellen an den deutschen Grenzen hin. Ausländische Stromanbieter können aus diesem Grund nur einen geringen Wettbewerbsdruck auf den deutschen Markt entfalten. Die Absatzsicherung, die mit den Beteiligungen marktbeherrschender Vorlieferanten an Stadtwerken wie Eschwege verbunden ist, würde zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Erstabsatzmarkt für Strom führen.
Des Weiteren würde es zu einem Verlust an Wettbewerb um Endkunden zwischen den marktbeherrschenden Vorlieferanten und den Beteiligungsunternehmen sowie zwischen diesen Beteiligungsunternehmen untereinander kommen.
Die Bestätigung der Untersagung ist daher ein wichtiger Baustein neben weiteren strukturellen Maßnahmen, um auf dem Strommarkt wettbewerbskonforme Strukturen zu schaffen und zu fördern. Wettbewerbskonforme Strukturen sind Voraussetzung für die Bildung von wettbewerblichen Strompreisen, von denen Endverbraucher profitieren können. Hierzu ist es jedoch von großer Bedeutung, dass Endverbraucher von den Wechselmöglichkeiten in einem größeren Umfang Gebrauch machen. (Bundeskartellamt: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>