Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Untersagung im Bereich der Stadtwerkebeteiligungen


Bundesgerichtshof bestätigt Untersagung des Zusammenschlusses E.ON/Eschwege
Strommärkte in Deutschland werden auch noch durch ein marktbeherrschendes Duopol von E.ON und RWE beherrscht


(13.11.08) - Der Bundesgerichtshof hat die gegenüber dem E.ON-Konzern ergangene Untersagung, sich mit 33 Prozent an den Stadtwerken Eschwege zu beteiligen, bestätigt. Mit dieser höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung wird die seit einigen Jahren vom Bundeskartellamt verfolgte Untersagungslinie im Bereich der Stadtwerkebeteiligungen bestätigt und vor allem im Stromsektor ein Fortschreiten der vertikalen Integration verhindert.

Das Bundeskartellamt hatte in zwei bundesweiten Erhebungen zu den Marktverhältnissen auf den Strommärkten in Deutschland eine überragende Position von E.ON und RWE auf der Ebene der Erzeugung und des Erstabsatzes von Strom nachgewiesen. Mehr als 60 Prozent der in Deutschland an Endverbraucher gelieferten Strommengen werden unmittelbar von E.ON und RWE selbst erzeugt bzw. importiert.

Der Bundesgerichtshof ist dem Bundeskartellamt darin gefolgt, dass die Strommärkte in Deutschland auch heute noch durch ein marktbeherrschendes Duopol von E.ON und RWE beherrscht werden und dass dieses Duopol durch die gemeinsame Strategie, sukzessive Beteiligungen an Stadtwerken zu erwerben, die Märkte abschottet.

Ausdrücklich weist der Bundesgerichtshof auch auf die geringe Durchleitungskapazität der Kuppelstellen an den deutschen Grenzen hin. Ausländische Stromanbieter können aus diesem Grund nur einen geringen Wettbewerbsdruck auf den deutschen Markt entfalten. Die Absatzsicherung, die mit den Beteiligungen marktbeherrschender Vorlieferanten an Stadtwerken wie Eschwege verbunden ist, würde zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Erstabsatzmarkt für Strom führen.

Des Weiteren würde es zu einem Verlust an Wettbewerb um Endkunden zwischen den marktbeherrschenden Vorlieferanten und den Beteiligungsunternehmen sowie zwischen diesen Beteiligungsunternehmen untereinander kommen.

Die Bestätigung der Untersagung ist daher ein wichtiger Baustein neben weiteren strukturellen Maßnahmen, um auf dem Strommarkt wettbewerbskonforme Strukturen zu schaffen und zu fördern. Wettbewerbskonforme Strukturen sind Voraussetzung für die Bildung von wettbewerblichen Strompreisen, von denen Endverbraucher profitieren können. Hierzu ist es jedoch von großer Bedeutung, dass Endverbraucher von den Wechselmöglichkeiten in einem größeren Umfang Gebrauch machen. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen