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Markttransparenzstelle: Großhandel mit Strom & Gas


Energie: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt unterzeichnen Kooperationsvereinbarung
Die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete MTS Strom/Gas wird von beiden Behörden gemeinsam betrieben

(15.04.15) - Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt haben die Kooperationsvereinbarung für die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas geschlossen. Die gesetzlich vorgesehene Kooperationsvereinbarung regelt die Einzelheiten der einvernehmlichen Wahrnehmung der Aufgaben der Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS Strom/Gas). Sie war zuvor vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie genehmigt worden.

Die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete MTS Strom/Gas wird von beiden Behörden gemeinsam betrieben. In der jetzt abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung sind insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Gegenstände Besetzung, Geschäftsverteilung, Koordinierung der Datenerhebung sowie Daten- und Informationsaustausch geregelt.

Die Markttransparenzstelle wird aus Beschäftigten beider Behörden bestehen. Die nähere Aufgabenverteilung wird sich am Behördenbezug der jeweiligen Aufgabe orientieren. Ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den Kollegen ist sichergestellt. Auch gegenüber dem Bundeskartellamt wird der gesetzlich vorgesehene Daten- und Informationsaustausch über einen unmittelbaren, datenschutzkonformen und verfahrenssicheren elektronischen Datenzugang effektiv vollzogen.

Die Kooperationsvereinbarung zum Download sowie weitere Informationen zu den Aufgaben der MTS Strom/Gas finden Sie
in deren Internetauftritt unter www.markttransparenzstelle.de .

Die Bundesnetzagentur möchte Sie auf die 7. Göttinger Tagung hinweisen. Die etablierte Veranstaltungsreihe, die sich mit aktuellen Fragen zur Entwicklung der Energieversorgungsnetze befasst, widmet sich am 28. und 29. April 2015 in der Paulinerkirche Göttingen dem Thema:

"Bilanzkreissystem – Herzstück des Wettbewerbs und der Versorgungssicherheit"
Nach einer Einführung und einem Überblick über die Bilanzkreissystematik aus verschiedenen Blickwinkeln wird sich die Veranstaltung im Weiteren mit den Herausforderungen und aktuellen Entwicklungen der Energiemengenbilanzierung in Deutschland und Europa befassen. Dazu gehört natürlich die Risikoverteilung im Energiemarkt sowie die Bewältigung der fluktuierenden Einspeisung, aber auch die neuen Konzepte der Wohnungswirtschaft, die Weiterentwicklung der Standardlastprofile u.v.m.. Es sind Fachforen geplant zu den Themen: "Bilanzierung im Massenmarkt – Standardlastprofile", sowie: "Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft - Energieversorgung außerhalb des allgemeinen Energiesystems?".
Ein drittes Fachforum wird seinen Fokus auf die diversen Bilanzkreise der Verteilnetzbetreiber legen.

Lieferanten, Händler, Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber sowie Vertreter der Wissenschaft, der Regulierungsbehörden und Konzeptentwickler werden sich als Referenten im Plenum und als aktive Diskussionsteilnehmer in den Fachforen beteiligen.

Die Göttinger Tagung versteht sich als Arbeitstagung und dient dem interdisziplinären Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Keine freie Preisbildung beim Vertrieb

    Das Bundeskartellamt hat gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin sowie einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp 16 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern verhängt.

  • Beschränkungen des Wettbewerbs

    Auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gibt es keine grundlegenden Bedenken des Bundeskartellamtes gegen die 50+1-Grundregel. Das Bundeskartellamt wird aber die Lizenzierungspraxis der Deutschen Fußball Liga (DFL) genauer untersuchen.

  • Geplantes gemeinsames Mehrwegsystem

    Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Einführung eines Mehrwegsystems im Pflanzenhandel. Vertreterinnen der Euro Plant Tray eG - ein genossenschaftlicher Verbund von verschiedenen Unternehmen des europäischen Pflanzenhandels, der Pflanzenproduktion und Branchenvereinigungen - hatten das Bundeskartellamt um eine kartellrechtliche Einschätzung zu einem geplanten gemeinsamen Mehrwegsystem gebeten.

  • Konsum Leipzig darf dem Edeka-Verbund beitreten

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsumgenossenschaft Leipzig eG, Leipzig, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen freigegeben.

  • Erwerb eines Biotech-Unternehmens

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme sämtlicher Anteile der Cardior Pharmaceuticals GmbH mit Sitz in Hannover durch die dänische Novo Nordisk A/S freigegeben. Cardior ist ein Biotech-Unternehmen mit Geschäftsschwerpunkt Herzerkrankungen, hier Herzinsuffizienz, also Herzschwäche.

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