Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Keine Behinderung wirksamen Wettbewerbs


Bundeskartellamt gibt Teilerwerb der Diehl Defence Land Systems GmbH durch Krauss-Maffei Wegmann frei
Mit der DST erwirbt Krauss-Maffei Wegmann den einzigen deutschen Kettenhersteller für militärische Fahrzeuge

(17.04.15) - Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb eines Teils der Diehl Defence Land Systems GmbH, Freisen, durch die Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG, München, im Vorprüfverfahren freigegeben. Betroffen ist das Kettenproduktions- und Instandsetzungsgeschäft für Panzerfahrzeuge von Diehl, das in das Unternehmen DST Defence Service Tracks GmbH, Freisen, überführt wurde.

Mit der DST erwirbt Krauss-Maffei Wegmann den einzigen deutschen Kettenhersteller für militärische Fahrzeuge. Die Integration in den Rüstungskonzern Krauss-Maffei Wegmann lässt dabei aber keine Schlechterstellung anderer Marktteilnehmer durch etwaige Abschottung befürchten. Im Instandsetzungsbereich verstärkt sich zwar die Marktstellung von Krauss-Maffei Wegmann, es kommt durch den Zusammenschluss aber nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs. Es gibt in diesem Bereich zahlreiche Wettbewerber, die - obwohl es sich häufig um kleinere Anbieter handelt - erfolgreich um die ausgeschriebenen Aufträge konkurrieren können.

Bei seinen Ermittlungen hat das Bundeskartellamt umfassende Befragungen bei nationalen und internationalen Wettbewerbern sowie dem Beschaffungsbereich der Bundeswehr als wesentlichen Kunden durchgeführt. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

  • Payback-Daten von Globus maßgeblich

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von vier großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Standorten in Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel von der Globus Markthallen Holding GmbH & Co. KG (Globus) durch die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG (Kaufland) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine Gefahr für den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung der Gesundheits- und Kosmetikunternehmen Merz Lifecare und WindStar im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Merz Lifecare ist ein indirektes Tochterunternehmen der Merz Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen