Keine Behinderung wirksamen Wettbewerbs
Bundeskartellamt gibt Teilerwerb der Diehl Defence Land Systems GmbH durch Krauss-Maffei Wegmann frei
Mit der DST erwirbt Krauss-Maffei Wegmann den einzigen deutschen Kettenhersteller für militärische Fahrzeuge
(17.04.15) - Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb eines Teils der Diehl Defence Land Systems GmbH, Freisen, durch die Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG, München, im Vorprüfverfahren freigegeben. Betroffen ist das Kettenproduktions- und Instandsetzungsgeschäft für Panzerfahrzeuge von Diehl, das in das Unternehmen DST Defence Service Tracks GmbH, Freisen, überführt wurde.
Mit der DST erwirbt Krauss-Maffei Wegmann den einzigen deutschen Kettenhersteller für militärische Fahrzeuge. Die Integration in den Rüstungskonzern Krauss-Maffei Wegmann lässt dabei aber keine Schlechterstellung anderer Marktteilnehmer durch etwaige Abschottung befürchten. Im Instandsetzungsbereich verstärkt sich zwar die Marktstellung von Krauss-Maffei Wegmann, es kommt durch den Zusammenschluss aber nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs. Es gibt in diesem Bereich zahlreiche Wettbewerber, die - obwohl es sich häufig um kleinere Anbieter handelt - erfolgreich um die ausgeschriebenen Aufträge konkurrieren können.
Bei seinen Ermittlungen hat das Bundeskartellamt umfassende Befragungen bei nationalen und internationalen Wettbewerbern sowie dem Beschaffungsbereich der Bundeswehr als wesentlichen Kunden durchgeführt. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.