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Keine Behinderung wirksamen Wettbewerbs


Bundeskartellamt gibt Teilerwerb der Diehl Defence Land Systems GmbH durch Krauss-Maffei Wegmann frei
Mit der DST erwirbt Krauss-Maffei Wegmann den einzigen deutschen Kettenhersteller für militärische Fahrzeuge

(17.04.15) - Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb eines Teils der Diehl Defence Land Systems GmbH, Freisen, durch die Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG, München, im Vorprüfverfahren freigegeben. Betroffen ist das Kettenproduktions- und Instandsetzungsgeschäft für Panzerfahrzeuge von Diehl, das in das Unternehmen DST Defence Service Tracks GmbH, Freisen, überführt wurde.

Mit der DST erwirbt Krauss-Maffei Wegmann den einzigen deutschen Kettenhersteller für militärische Fahrzeuge. Die Integration in den Rüstungskonzern Krauss-Maffei Wegmann lässt dabei aber keine Schlechterstellung anderer Marktteilnehmer durch etwaige Abschottung befürchten. Im Instandsetzungsbereich verstärkt sich zwar die Marktstellung von Krauss-Maffei Wegmann, es kommt durch den Zusammenschluss aber nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs. Es gibt in diesem Bereich zahlreiche Wettbewerber, die - obwohl es sich häufig um kleinere Anbieter handelt - erfolgreich um die ausgeschriebenen Aufträge konkurrieren können.

Bei seinen Ermittlungen hat das Bundeskartellamt umfassende Befragungen bei nationalen und internationalen Wettbewerbern sowie dem Beschaffungsbereich der Bundeswehr als wesentlichen Kunden durchgeführt. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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