Praktisch keinen Wettbewerb um die Leser
Bundeskartellamt gibt Übernahme des General-Anzeigers durch die Rheinische Post frei
Auf den betroffenen Anzeigen- und Hörfunkmärkten kommt es aufgrund der mangelnden geografischen Überschneidungen zu keiner Behinderung des Wettbewerbs
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Rheinisch-Bergischen Verlagsgesellschaft mbH ("RBVG") freigegeben, sämtliche Anteile an der H. Neusser Besitz- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG ("Neusser KG") zu erwerben. Zu den Zeitungen der RBVG gehört u.a. die "Rheinische Post", die Neusser KG verlegt u.a. den "General-Anzeiger".
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Zusammenschlussvorhaben ist aus kartellrechtlicher Sicht nicht bedenklich. Die Verbreitungsgebiete der "Rheinischen Post" und des "General-Anzeigers", zwischen denen der Großraum Köln liegt, überschneiden sich nicht. Daher machen sich die beiden Zeitungsgruppen praktisch keinen Wettbewerb um die Leser. Auch auf den betroffenen Anzeigen- und Hörfunkmärkten kommt es aufgrund der mangelnden geografischen Überschneidungen zu keiner Behinderung des Wettbewerbs."
Die RBVG ist die Holdinggesellschaft der Rheinische Post Mediengruppe und agiert auf unterschiedlichen deutschen Medienmärkten, u.a. im Bereich Tageszeitungen, Anzeigenblätter, Hörfunk und Online-Rubriken-Portale. In den Gebieten Düsseldorf, Niederrhein-Nord, Niederrhein-Süd und dem Bergischen Land verlegt die RBVG u.a. die Abonnement-Tageszeitung "Rheinische Post".
Die Neusser KG ist an diversen Medienunternehmen im Print-, Hörfunk- und Online-Bereich in Deutschland beteiligt. Neben der in neun Teilausgaben erscheinenden Tageszeitung "General-Anzeiger" mit den Kernverbreitungsgebieten Bonn und Rhein-Sieg-Kreis vertreibt die Neusser KG diverse Anzeigenblätter im Rheinland.
Das Bundeskartellamt kann im Rahmen der Fusionskontrolle Zusammenschlüsse nur danach bewerten, ob auch nach einer Fusion noch ausreichender Wettbewerb auf den betroffenen Märkten erhalten bleibt. Bei Fusionen von Zeitungsverlagen werden hierbei regelmäßig die Auswirkungen sowohl auf den Leser- als auch auf den Anzeigenmärkten untersucht. Auch wenn somit die Auswahlmöglichkeiten der Leser durchaus ein Kriterium der Fusionskontrolle darstellen, kann das Bundeskartellamt die Meinungsvielfalt als solche nicht als eigenen Bewertungsmaßstab heranziehen. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 19.05.18
Newsletterlauf: 15.06.18
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Überschneidung der Geschäftsfelder
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.
-
Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."
-
Expertenkreis KI und Wettbewerb
Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.
-
Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
-
Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.