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Verstärkung des marktbeherrschenden Oligopols


Springer/Funke – Programmzeitschriften: Gespräche mit dem Bundeskartellamt über Abgabe verschiedener Titel
Die Übernahme der bisher von Springer verlegten Titel durch die FMG würde die Zahl der Anbieter auf dem Leser- und dem Anzeigenmarkt für Programmzeitschriften von vier auf drei senken

(17.03.14) - Das Bundeskartellamt bestätigt, dass eine vorläufige Einschätzung zu dem Vorhaben der Funke-Mediengruppe (FMG), die Programmzeitschriften der Axel Springer SE "Hörzu", "Funk Uhr", "TV Digital" und "TV Neu" zu erwerben, zugestellt hat. Die beteiligten Unternehmen haben nun die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen. Die Frist für eine abschließende Entscheidung läuft bis zum 22. April 2014. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Überprüfung ist das Bundeskartellamt der Auffassung, dass auf dem Leser- und Anzeigenmärkten für Programmzeitschriften ein aus vier Anbietern bestehendes marktbeherrschendes Oligopol besteht. Außer Springer und FMG geben in Deutschland nur noch zwei andere Verlage Programmzeitschriften heraus: der Heinrich Bauer Verlag (u.a. tv Hören und Sehen, tv 14) und Hubert Burda Media (u.a. TV Spielfilm).

Die Übernahme der bisher von Springer verlegten Titel durch die FMG würde die Zahl der Anbieter auf dem Leser- und dem Anzeigenmarkt für Programmzeitschriften von vier auf drei senken. Nach der vorläufigen Auffassung des Bundeskartellamtes, würde dies zu einer Verstärkung des marktbeherrschenden Oligopols führen. Zur Lösung der wettbewerblichen Probleme haben die Beteiligten die Veräußerung verschiedener Programmzeitschriftentitel vorgeschlagen. Allerdings ist der Vorschlag in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung nach Auffassung des Bundeskartellamtes nicht ausreichend.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Gespräche mit den Beteiligten über die Abgabe bestimmter Programmzeitschriften sind noch nicht abgeschlossen. Die Unternehmen haben nun auch in schriftlicher Form unsere vorläufige Bewertung des Vorhabens erhalten. Das ist ein wichtiger Verfahrensschritt - auch für die Fortsetzung der Gespräche. Eine Lösung der wettbewerblichen Probleme ist aus unserer Sicht nach wie vor möglich. Hier besteht aber noch deutlicher Verbesserungsbedarf."

Die Programmzeitschriften bilden den zweiten Verfahrensteil im Rahmen einer Gesamttransaktion zwischen Funke und Springer. In einem ersten Schritt hatte das Bundeskartellamt die Übernahme des Hamburger Abendblattes, der Berliner Morgenpost, mehrerer Anzeigenblätter sowie der Frauenzeitschriften der Axel Springer SE durch die Funke Mediengruppe freigegeben. Offen sind weiterhin die Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen von Funke und Springer zur Vermarktung von Anzeigen einerseits und zum Vertrieb von Printerzeugnissen andererseits. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

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