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Mineralölkonzerne & wettbewerbskonforme Preise


Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zieht eine positive Zwischenbilanz
Die Markttransparenzstelle bietet selbst keine Preisinformationen für Bürger an, leitet die Preisänderungen aber in kürzester Zeit an Verbraucher-Informationsdienste weiter

(17.12.14) - Das Bundeskartellamt zieht gut ein Jahr nach Inbetriebnahme der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe eine positive Zwischenbilanz. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Markttransparenzstelle hilft den Autofahrern, die günstigste Tankstelle zu finden. Dies hilft zum einen dem Verbraucher ganz konkret, Geld zu sparen. Und zum zweiten erhöht ein solcher Preisvergleich den Druck auf die Mineralölkonzerne, wettbewerbskonforme Preise zu setzen. Wir appellieren an die Verbraucher, das Instrument auch zu nutzen, damit es seine volle Wirkung entfalten kann."

Das Bundeskartellamt hat die erhobenen Daten einer ersten Auswertung unterzogen und die Ergebnisse in dem Bericht "Ein Jahr Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K): Eine erste Zwischenbilanz" zusammengefasst (Link zum Bericht). Die wichtigsten Schlussfolgerungen lauten:

>> Innerhalb einer Stadt kann ein Verbraucher im Schnitt bis zu 15 - 20 Cent pro Liter sparen, wenn er die günstigste Tankstelle der Stadt zum günstigsten Zeitpunkt des Tages anfährt.

>> Wenn der Verbraucher bei einer beliebigen Tankstelle der Stadt zum günstigsten Zeitpunkt des Tages tankt, kann er im Schnitt immerhin noch 7 – 10 Cent pro Liter sparen.

>> Die günstigste Zeit zum Tanken ist im Schnitt nach 18 Uhr, aber vor 20 Uhr. Ab 20 Uhr steigen die Preise im Schnitt signifikant an.

>> Allerdings steigen die Preise nicht an allen Tankstellen um etwa 20 Uhr. An einigen Tankstellen sind günstige Preise bis um ca. 23 Uhr zu beobachten. Es finden sich deutlich erkennbare Preissetzungsmuster: Zwischen 20 Uhr und 21 Uhr führen vermehrt Aral und Shell Preiserhöhungen durch. Ab 21 Uhr folgen sehr häufig Esso und Total. Ab 23 Uhr erhöht dann auch Jet vermehrt die Preise.

>> Im Durchschnitt erhöht eine Tankstelle am Abend einmal deutlich die Preise und führt dann im Verlauf des nächsten Tages in kleineren Schritten drei bis vier Preissenkungen durch.

>> Das prägnante Muster der abendlichen Preiserhöhung und stetigen Preissenkung im Tagesverlauf wiederholt sich jeden Wochentag gleichermaßen. Es bestehen an jedem Wochentag etwa die gleichen Möglichkeiten, günstig zu tanken.

Ausgewertet wurden die Kraftstoffpreise für die Kraftstoffsorte Super E 5 in den Großstädten Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Leipzig und Dresden für den Zeitraum vom 1. Februar 2014 bis 30. April 2014.

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ist nach einem dreimonatigen Probebetrieb am 1. Dezember 2013 in den Regelbetrieb übergegangen. Sie erfasst von etwa 14.500 Tankstellen in Deutschland die Preise in Echtzeit.

Die Markttransparenzstelle bietet selbst keine Preisinformationen für Bürger an, leitet die Preisänderungen aber in kürzester Zeit an Verbraucher-Informationsdienste weiter. Die Informationen können die Autofahrer bei einer Vielzahl von Anbietern online und über Handy-Apps abrufen.

Informationen zur Markttransparenzstelle und eine Liste der zugelassenen Verbraucher-Informationsdienste finden Sie auf der Homepage des Bundeskartellamtes. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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