Kartellrechtlich unbedenklich
Bundeskartellamt begrüßt geplante Einführung einer Zementhandelsplattform
Auf der Plattform können Lieferwerke ausgewählt und sodann anonyme Anfragen für eine Belieferung mit Zement eingestellt werden
Das Bundeskartellamt hat die für Anfang 2018 geplante digitale Handelsplattform für Zement ("ECEMENT") geprüft und für kartellrechtlich unbedenklich befunden. Durch die digitale Handelsplattform sind sogar Wettbewerbsimpulse auf dem Zementmarkt zu erwarten. Betreiberin der Plattform ist die von der Zementindustrie unabhängige eBau.pro Handelsplattformen GmbH.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wichtig war es uns, dass die Betreiber darauf verzichten, Rückmeldungen über die in einem Gebiet erzielten Preise zu geben. In der jetzigen Form begegnet die Plattform keinen kartellrechtlichen Bedenken. Vielmehr kann davon eine Belebung des Wettbewerbs auf den Zementmärkten ausgehen. Kunden können über die Plattform auf einfachem Wege neue Anbieter finden. Zementanbieter können ohne zusätzliche Vertriebsaufwendungen neue Kunden gewinnen."
Die Plattform steht allen Anbietern und Nachfragern von Zement offen. Auf der Plattform können Lieferwerke ausgewählt und sodann anonyme Anfragen für eine Belieferung mit Zement eingestellt werden. Die Preisfindung erfolgt mittels eines automatisierten Auktionsverfahrens. Die ausgewählten Lieferanten können den Startpreis und die periodischen Preisschritte der Auktion beobachten. Sobald ein Anbieter den Preis akzeptiert, kommt das Geschäft verbindlich zustande und die Anonymität wird aufgehoben. ECEMENT fungiert als Auktionator und bietet weitere Dienstleistungen an, z.B. die Vermittlung betontechnologischer Beratung oder Logistik sowie finanzielles Clearing (Garantie der Zahlung). Für jede vermittelte Transaktion zahlt der Zementlieferant eine Gebühr.
Auf die ursprünglich vorgesehene Bekanntgabe von Preisindices bzw. Preis-Benchmarks an die Abnehmer verzichtet ECEMENT, nachdem das Bundeskartellamt auf das Risiko hingewiesen hatte, dass dies wie ein Marktinformationssystem den Wettbewerb beeinträchtigen könnte. Viele Zementkunden – Transportbetonunternehmen und Anbieter von Betonfertigteilen – sind vertikal integriert, d.h. mit ihnen verbundene Unternehmen produzieren oft auch selbst Zement.
Es bestünde die Gefahr, dass ein vertikal integrierter Zementhersteller Anfragen auf die Plattform einstellen und so über den Preisindex Informationen über die Preise seiner Wettbewerber in der entsprechenden Region erlangen könnte. Hierdurch stiege die Transparenz im Markt, was ein wettbewerbsdämpfendes Parallelverhalten ("Kollusion") der Anbieter von Zement vereinfachen könnte. Die Kollusionsanfälligkeit der Zementmärkte war eines der zentralen Ergebnisse der im Sommer 2017 abgeschlossenen Sektoruntersuchung Zement und Transportbeton. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 02.01.17
Home & Newsletterlauf: 18.01.18
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